Abgabe der Grundsteuererklärung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger

Hauptgeschäftsführer Christof Sommer im Gespräch mit der dpa über den schleppenden Rücklauf der Feststellungserklärungen

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 12.01.2023

Für jedes Grundstück in Nordrhein-Westfalen ist bis zum 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Wenige Wochen vor dem Ablauf der Frist liegt in Nordrhein-Westfalen nur etwa die Hälfte der benötigten Eingaben vor.

Dazu sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer:

"Aktuell fehlen mehr als drei Millionen Steuererklärungen, und für die fristgerechte Abgabe Ende Januar bleiben nur noch wenige Wochen. Die 100 Prozent können wir uns wohl abschminken. Ich kann nicht verhehlen, dass mir das Sorge macht.

An die Eigentümer kann ich nur appellieren. Angaben zur Grundsteuer zu machen liegt im eigenen Interesse. Niemandem ist geholfen, wenn die Finanzämter mit Schätzungen arbeiten, das produziert nur Streit und Ärger.

Außerdem fließt die Grundsteuer direkt und in vollem Umfang in das eigene Lebensumfeld. Die Städte und Gemeinden finanzieren damit Straßen, Radwege, Schulen und Kindergärten, aber auch Angebote für Kultur und Sport.

Damit die Kommunen verlässlich planen können, muss die Reform fristgerecht über die Bühne gehen. Dafür brauchen wir jetzt die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger."

Zum Bericht der dpa

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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