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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 364/2017 vom 28.04.2017
127 Mio. Euro vom Land NRW für kommunalen Straßenbau 2017
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 114 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 127 Millionen Euro. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf über 256 Millionen Euro. Nach der Einigung von Bund und Ländern über die Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen ab 2020 kann das Fördervolumen für 2017 wieder auf das Niveau früherer Jahre angehoben werden.
Das Programm wird überwiegend aus den Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz finanziert, das im Jahr 2019 endet. In den Förderprogrammen der Jahre 2014 bis 2016 konnten wegen des grundgesetzlich festgeschriebenen Auslaufens der Entflechtungsmittel kaum neue Maßnahmen gefördert werden.
Wegen der Langfristigkeit der Investitionen müssen erstmals auch Verpflichtungsermächtigungen aus Landesmitteln über 2019 hinaus in Anspruch genommen werden. Nach der grundsätzlichen Einigung zwischen Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 ist nun klar, dass das Land in Zukunft jährlich Mittel in Höhe der bisherigen Bundeszuweisungen, das sind 259,53 Millionen Euro, bereitstellen kann. Die Hälfte davon fließt in die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die andere Hälfte (129,76 Millionen Euro) steht für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung. Im Jahr 2017 werden diese Mittel eingesetzt für
- Erneuerung bestehender Straßen (37 Maßnahmen, 50,8 Mio €),
- Aus- und Umbau von Straßen (44 Maßnahmen, 47,1 Mio €),
- Neubau von Entlastungsstrecken (6 Maßnahmen, 19,3 Mio €),
- Sicherung/Beseitigung von Bahnübergängen (19 Maßnahmen, 6,7 Mio €),
- Tunnelsicherheit (1 Maßnahme, 1,5 Mio €),
- Verkehrslenkung, Telematik (1 Maßnahme, 0,6 Mio €),
- Gehwege und Parkstreifen (6 Maßnahmen, 0,6 Mio €).
Weitere Informationen können unter dem folgenden Link abgerufen werden: http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-2017/2017_04_27_Foerderung-kommunaler-Strassenbau/Foerderung-kommunaler-Strassenbau-2017.pdf .
Az.: 34.4-001/002