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StGB NRW-Mitteilung 600/2006 vom 31.07.2006
2007 Europäisches Jahr der Chancengleichheit
2007 ist das Europäische Jahr der Chancengleichheit. Ziel der von der Europäischen Kommission ausgerufenen Initiative ist es, Diskriminierungen wirksam zu bekämpfen, die Vielfalt als positiven Wert zu vermitteln und Chancengleichheit für alle zu fördern. Die Europäische Kommission hat praktische Leitlinien für die nationalen Durchführungsstellen erstellt, die mit der Umsetzung des Europäischen Jahrs der Chancengleichheit für alle 2007 beauftragt wurden.
Die nationalen Durchführungsstellen sollen die Zielsetzungen des Europäischen Jahres an die Gegebenheiten und Bedürfnisse der einzelnen Teilnehmerländer anpassen. Sie legen die nationale Strategie und die nationalen Prioritäten für das Europäische Jahr fest und wählen die einzelnen Aktionen aus, die für eine Bezuschussung durch die Gemeinschaft vorgeschlagen werden. Sie ist auch zuständig für die Genehmigung zur Nutzung des Logos oder für andere Maßnahmen. Nationale Durchführungsstelle in Deutschland ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Geschäftsstelle für die Umsetzung ist bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) angesiedelt.
Nationale Strategiepläne und Aktivitäten werden aufgrund einer Ausschreibung durch die EU-Kommission abgerufen. Zur Unterstützung der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten stehen auf europäischer Ebene Mittel in Höhe von 7,65 Millionen Euro bereit. Im Durchschnitt ergeben sich daraus 283.000 Euro pro Land, aus öffentlichen und privaten Quellen soll eine Ko-Finanzierung erreicht werden.
Der nationale Strategieplan von Deutschland wird derzeit erarbeitet. Mit einer endgültigen Entscheidung über die Inhalte ist nicht vor November 2006 zu rechnen. Die europäische Eröffnungskonferenz wird, da sie in die Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft fällt, am 29./30. Januar 2007 in Berlin stattfinden.
Die nationalen Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres sollen sich an den allgemeinen Leitlinien ausrichten. Diese befürworten beispielsweise die Einbeziehung der Akteure der Zivilgesellschaft bei der Planung und Durchführung des Europäischen Jahres und der nationalen Strategie. Neben Maßnahmen, die einzelne, von Diskriminierung betroffene Gruppen betreffen, soll es auch übergreifende Projekte und Aktionen geben zum Beispiel zur Akzeptanz von Vielfalt und zur Förderung von Gleichstellung. Ziele und Inhalte des Europäischen Jahres betreffen alle sechs im EG-Vertrag genannten Diskriminierungsgründe: Diskriminierung aus Gründen der Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung.
Az.: III 801