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StGB NRW-Mitteilung 647/2017 vom 23.10.2017
2,6 Prozent mehr Kinder in Tagesbetreuung in NRW gegenüber 2016
Anfang März 2017 nahmen in Nordrhein-Westfalen 631.657 Kinder ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch. Das waren 2,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (1. März 2016: 615 487 Kinder). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, wurden 584.838 Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut (+1,9 Prozent; 1. März 2016: 574.147 Kinder). 51.663 Kinder wurden in öffentlich geförderter Kindertagespflege von 14 271 Tagespflegepersonen betreut.
Damit war die Zahl der Kinder in Tagespflege um 10,3 Prozent und die der Tagespflegepersonen um 5,5 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Für 4.844 betreute Kinder bestand ein weiteres zusätzliches Betreuungsarrangement: 2.650 Kinder nahmen neben der Tagespflege eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und 2.194 Kinder in einer Ganztagsschule in Anspruch. Unter dem Begriff Kindertagesbetreuung wird hier sowohl die Betreuung in Kindertageseinrichtungen als auch die in öffentlich geförderter Tagespflege (Tagesmütter/-väter) verstanden.
Von den 631.657 betreuten Kindern waren 132.194 Kinder im Alter von unter drei Jahren. Das waren 7,7 Prozent mehr unter Dreijährige als ein Jahr zuvor (1. März 2016: 122.774). Mehr als drei Viertel aller Kinder in Kindertagesbetreuung waren im Alter von drei bis unter sechs Jahren (430.730). Etwa jedes zehnte Kind in Kindertagesbetreuung war sechs Jahre alt oder älter (68.733). Wie die Statistiker weiter mitteilen, handelt es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine sog. rückblickende Stichtagsbetrachtung (jeweils zum 1. März), bei der die Zahl der tatsächlich betreuten Kinder (und nicht die der vorhandenen Plätze) ermittelt wurde.
Bei der Veröffentlichung der Zahlen zur Kindertagesbetreuung mussten die Statistiker in diesem Jahr auf den Nachweis von Betreuungsquoten der betreuten unter Dreijährigen verzichten, da zum jetzigen Zeitpunkt keine aktuellen, vergleichbaren Bevölkerungszahlen vorliegen. Entsprechende Daten inklusive Betreuungsquoten werden daher zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. (Quelle: IT.NRW)
Az.: 35.0.8.1-001/004