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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 478/2013 vom 18.06.2013
8-Mrd.-Euro-Hilfsfonds für Hochwasseropfer
Bis zu acht Mrd. Euro sollen die Opfer der Flutkatastrophe aus einem Hilfsfonds erhalten. Darauf haben sich Bund und Länder am 13.06.2013 verständigt. Die Finanzierung ist allerdings noch unklar. Auch die EU soll um Wiederaufbauhilfe gebeten werden. Angesichts der verheerenden Schäden in Folge der aktuellen Hochwasserkatastrophe hatte der DStGB Bund und Länder aufgefordert, ein „Investitionsprogramm Fluthilfe“ zum Wiederaufbau der Infrastruktur in den Städten und Gemeinden aufzulegen.
Nationaler Aufbaufonds
Bund und Länder haben sich am 13.06.2013 auf die Gründung eines nationalen Aufbaufonds für die Hochwassergebiete verständigt. Das kündigte Kanzlerin Merkel nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder in Berlin an. Die Hilfsmittel sollen ein Volumen von ca. acht Mrd. Euro haben. Vorgesehen ist, dass Bund und Länder die Kosten jeweils zur Hälfte übernehmen. Ein entsprechendes Gesetz soll in der letzten Juniwoche im Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat soll dann auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 5. Juli 2013 zustimmen. Details zur Gestaltung des Fonds sollen in den kommenden Tagen von den Finanzministern geklärt werden.
Sofortmaßnahmen der Steuerverwaltungen
Den Hochwassergeschädigten soll auch durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten unbürokratisch geholfen werden. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben die Finanzministerien der vom Hochwasser betroffenen Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Hochwassers betroffene Steuerpflichtige vorsehen.
Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Darüber hinaus wird bei steuerlichen Nachweispflichten großzügig verfahren. Dies gilt auch für Spendennachweise. So genügt für den Nachweis der Zuwendungen der Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts. Allen Betroffenen wird zudem empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Wegen eines ggf. in Betracht kommenden Erlasses der Grundsteuer oder der Gewerbesteuer sollen sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.
Wiederaufbauhilfe von der EU
Bayern und acht weitere Bundesländer wollen darüber hinaus die EU um Wiederaufbauhilfe bitten. Ein gemeinsames Schreiben der Ministerpräsidenten an Kommissionspräsident Barroso ist in Vorbereitung. Die EU hat bereits Finanzhilfen angeboten. Dazu steht der aus Anlass der Flut im Jahr 2002 auf europäischer Ebene gegründete Solidaritätsfonds zur Verfügung.
Az.: II gr-ko