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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 426/2013 vom 18.06.2013
8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Nach dem sich der Vermittlungsausschuss in der vorletzten Woche auf einen Kompromiss über die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geeinigt hat (vgl. StGB NRW-Schnellbrief 101/2013 vom 07.06.2013), haben nun auch Bundestag und Bundesrat den Vorschlag angenommen. Damit kann die GWB-Novelle noch in dieser Legislaturperiode (voraussichtlich Mitte Juli 2013) in Kraft treten.
Entsprechend unserer zentralen Forderung wird in das Gesetz eine neue Regelung aufgenommen, die öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge von der Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle ausschließt. Damit ist nunmehr klargestellt, dass auch in Bereichen außerhalb der Wasserversorgung, in denen die Leistungsbeziehung zum Bürger auf der Grundlage öffentlicher Gebühren und Beiträge ausgestaltet sind (u.a. in der Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, Kindertagesstätten, Büchereien etc.) das Kartellrecht keine Anwendung findet.
Az.: II/3 815-00