Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 83/2005 vom 03.01.2005
Abschaffung der Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage bleibt vorerst erhalten. Die Bundesregierung fand am 15. Dezember 2004 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat keine Mehrheit für die Abschaffung dieser Einzelsubvention zum 1. Januar 2005. Allerdings erklärten CDU/CSU im Vermittlungsausschuss ihre grundsätzliche Bereitschaft, im Jahr 2005 erneut über die Eigenheimzulage zu verhandeln. Gleichzeitig stellte die Union in Aussicht, dass die Abschaffung der Eigenheimzulage möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt realistisch ist der 1. Januar 2006 ihre Zustimmung finden wird.
In der Diskussion um die Eigenheimzulage gibt es nunmehr neue politische Varianten für deren teilweise Beibehaltung. So wird auf Seiten von mehreren Ländern, die sowohl unions- als auch SPD-geführt sind, eine Verknüpfung der Eigenheimzulage mit familienpolitischen Zielen erwogen. Die weitere Gewährung der Eigenheimzulage soll danach vom Vorhandensein von Kindern anhängig gemacht bzw. nur noch an Familien mit mehr als zwei Kindern ausgezahlt werden. Dies hätte eine Reduzierung auf 20 % des derzeitigen Volumens der Eigenheimzulage (im Moment ca. 6,5 Mrd. € jährlich) zur Folge. Außerdem wird auf Seiten der Koalition diskutiert, die Eigenheimzulage nur für Neubauten abzuschaffen. Eine weitere Kompromissmöglichkeit bestünde darin, die Eigenheimzulage um einen bestimmten Prozentsatz abzuschneiden, wie dies schon Ende des Jahres 2003 passiert ist. Die Abschaffung der Eigenheimzulage wurde in der Bundesratsitzung am 26.11.2004 mehrheitlich abgelehnt. Die Bundesregierung hatte danach den Vermittlungsausschuss angerufen.
Die Eigenheimzulage ist die größte Einzelsubvention im Bundesetat. Die Grundzulage beträgt jährlich 1.250,- €. Sie wird 8 Jahre lang ausgezahlt. Für jedes Kind gibt es weitere 800,- €. Anspruch haben Hausbauer, die nicht mehr als 70.000,- € in zwei Jahren verdienen. Für Verheiratete gilt die doppelte Summe.
Az.: IV/1 921-00