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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 42/2016 vom 12.01.2016
Änderung der GEMA-Vergütungssätze zum 01.01.2016
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat den Deutschen Städte- und Gemeindebund über eine Änderung der für Veranstaltungen geltenden Tarife informiert. Hierbei handelt es sich um eine moderate Anpassung im Bereich von 1,2 bis maximal 2,5 Prozent, so die GEMA. Die angepassten Vergütungssätze gelten ab dem 01. Januar 2016 und sind unter www.gema.de/ad-tarife einsehbar. Aufgrund des allgemeinen Gesamtvertrags, den die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände im Jahr 2008 mit der GEMA abgeschlossen hat, erhalten die Mitgliedskommunen wie bisher unverändert zwanzig Prozent Gesamtvertragsnachlass auf die jeweils geltenden GEMA-Tarife. (Quelle: DStGB Aktuell 5115-06)
Az.: 45.2.3.5-002/001