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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 381/2017 vom 02.05.2017
Änderung des Landesabfallgesetzes NRW
Das Landesabfallgesetz NRW ist durch Art. 2 des Artikelgesetzes zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07.04.2017 geändert worden (GV. NRW. 2017, S. 442 ff.). Das geänderte LAbfG NRW ist am 22.04.2017 in Kraft getreten. Mit der Änderung des LAbfG NRW wird im Gesetzestext nunmehr auf die seit dem 01.06.2012 geltenden Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verwiesen.
Diese Anpassung war erforderlich, weil im Gesetzestext des LAbfG NRW bislang noch auf die nicht mehr geltenden Paragraphen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes des Bundes (KrW-/AbfG) verwiesen wurde. Das KrW-/AbfG war aber bereits am 01.06.2012 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (KrWG) abgelöst worden. Somit sind nunmehr auch im LAbfG NRW die seit dem 01.06.2012 geltenden Vorschriften des KrWG in Bezug genommen. Weitere inhaltliche Änderungen wurden im Landesabfallgesetz nicht vorgenommen.
Az.: 25.0.2.2 qu