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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 762/2002 vom 05.12.2002
Änderungen bei der Eigenheimzulage
In den Mitteilungen vom November 2002 Nr. 704, hat die Geschäftsstelle über die von der Bundesregierung geplanten Reduzierungen bei der Eigenheimzulage nach dem Stand von Ende Oktober 2002 informiert.
Aufgrund massiver Proteste, auch durch die kommunalen Spitzenverbände, hat die Bundesregierung ihre Pläne zur Reduzierung der Eigenheimzulage zum Teil geändert. Es bleibt immer noch eine enorme Reduzierung gegenüber der derzeitigen Situation. Die folgende Zusammenstellung, die der Deutsche Städte- und Gemeindebund vom Bundesfinanzministerium erhalten hat, gibt den von der Bundesregierung am 20. November 2002 beschlossenen Gesetzentwurf wieder, der u.a. auch die Änderung des Eigenheimzulage-Gesetzes umfaßt (Entwurf eines "Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen").
Wie die gesetzliche Regelung schließlich aussehen wird, kann jetzt natürlich noch nicht gesagt werden. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.
(1) Stichtag 31.Dezember 2002
Bereits bestehende Zulagen nach der alten Eigenheim-Regelung laufen bis zum Ende des Förderzeitraums weiter. Die Neuregelung soll zum 01. Januar 2003 in Kraft treten und somit für alle nach dem 31. Dezember 2002 begonnenen Bauvorhaben oder notarvertraglich erworbenen Immobilien gelten.
Übergangsregelung: Wer noch in den Genuß der alten Förderung kommen will, muß bis spätestens 31. Dezember 2002 bei Neubauten einen Bauantrag gestellt haben oder beim Erwerb von Immobilien den notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Bei Bauvorhaben, die baugenehmigungsfrei sind, für die aber Bauunterlagen einzureichen sind (z.B. nach dem Freistellungsverfahren des § 67 BauO NRW), ist entscheidend, daß die Bauunterlagen noch bis zum 31. Dezember 2002 eingereicht werden.
(2) Sonstige Neuregelungen:
Nach dem Willen der Bundesregierung soll zukünftig nicht mehr zwischen Altbauten und Neubauten unterschieden werden. Die Einkommensgrenzen sollen auf 70.000 Euro für Ledige bzw. auf 140.000 Euro für Verheiratete absinken. Bislang gilt, daß die Summe der Einkünfte aus dem Jahr, in dem die Eigenheimzulage erstmals in Anspruch genommen wird, und aus dem Vorjahr den Betrag von 81.807 Euro für Ledige bzw. 163.614 Euro für Verheiratete nicht übersteigen darf.
Unverändert soll die Laufzeit der Eigenheimzulage bleiben. Paare, die nicht mehr als 140.000 Euro verdienen, können künftig 8 Jahre lang mit einem Sockelbetrag von 1.000,-- Euro rechnen. Damit ist die Bundesregierung der Forderung der kommunalen Verbände nachgekommen, die darauf hingewiesen hatten, daß nur eine ausgewogene Grundförderung und entsprechende Zulagen je Kind den Anforderungen an eine sinnvolle Eigenheimförderung gerecht werden. Im ersten Entwurf hatte die Bundesregierung den Sockelbetrag vollständig gestrichen.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht zudem vor, daß zukünftig pro Kind über den Sockelbetrag von 1.000,-- Euro hinausgehend noch einmal 800,-- Euro pro Jahr dazukommen. Anspruchsberechtigt sind auch Steuerpflichtige, die innerhalb von 4 Jahren nach Anschaffung oder Fertigstellung der Wohnung ein Kind bekommen; in diesem Fall beginnt der Förderzeitraum im Jahr der Geburt des Kindes. Wird innerhalb des Förderzeitraums ein weiteres Kind geboren, wird die Kinderzulage für dieses Kind lediglich noch für den Rest des Förderzeitraums gezahlt. Wer keine Kinder hat, geht völlig leer aus.
Eine Familie mit einem Kind wird derzeit für einen Neubau mit insgesamt 26.584 Euro und für einen Altbau mit 16.360 Euro gefördert. Künftig bekäme diese Familie in jedem Fall nur noch 14.400 Euro und damit im Falle eines Neubaus ca. 12.000 Euro weniger (über acht Jahre). Ein Ehepaar mit zwei Kindern bekommt heute über die gesamte Laufzeit 32.720 Euro für einen Neubau und 22.496 Euro für einen Altbau. In Zukunft hätte dieselbe Familie mit 20.800 Euro ebenfalls eine erheblich niedrigere Förderung.
(3) Bewertung der Neuregelung
Im Einvernehmen mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund wird die beabsichtigte Neuregelung wie folgt bewertet:
Es handelt sich hier um einen massiven Eingriff in die Familienförderung, insbesondere von Schwellenhaushalten und jungen, kinderlosen Paaren. Mittelbar hat die Kürzung der Eigenheimzulage erhebliche Auswirkungen auf die Kommunen, da die Kürzung zu einem deutlichen Rückgang beim Eigenheimbau führen wird. Nach Auffassung der Bauwirtschaft ist mit einem Rückgang um bis zu 50.000 Eigenheimen zu rechnen und damit eine Gefährdung von bis zu 200.000 Arbeitsplätzen zu besorgen. Damit werden für die Städte und Gemeinden in Deutschland nicht nur die Bemühungen erschwert, junge Familien zu binden. Es muß auch mit deutlich geringeren Gewerbesteuereinnahmen sowie erhöhten Soziallasten gerechnet werden, da vor allem mittelständische Bau- und Zulieferbetriebe betroffen sein werden. Der Abbau bei der Eigenheimzulage führt überdies tendenziell für die ohnehin von starker Abwanderung betroffenen Städte und Gemeinden der neuen Bundesländer zu weiteren Nachteilen. Der stadtentwicklungspolitisch erwünschte Bestandserwerb durch die Mieter in Innenstädten und Ortskernen wäre stark behindert.
Nicht unberücksichtigt bleiben darf der Aspekt der privaten Altersvorsorge. Gerade das Wohneigentum, bei dem die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich der 15 EU-Staaten nach wie vor mit einer Eigentumsquote von ca. 40 % am untersten Ende der Skala steht, stellt für viele Bürger einen wichtigen Teil ihrer Altersvorsorge dar. Aktuell wird ein Rentner in Deutschland monatlich im Durchschnitt um 519 Euro entlastet, wenn er im entschuldeten Wohneigentum statt zur Miete lebt. Bei Ehepaaren erreicht die "Immobilienrente" in Form der ersparten Miete durchschnittlich 613 Euro. Entgegen den Aussagen des Koalitionsvertrags, der Eigenheimförderung und Altersvorsorge besser miteinander verzahnen will, wird diese Möglichkeit privater Altersvorsorge nunmehr für viele erheblich beschnitten.
Vor dem aufgezeigten Hintergrund werden sich der DStGB und der StGB NRW an den Bund, den Bundesrat und das Land NRW wenden, um in den noch ausstehenden Gesetzesberatungen eine ausgewogenere Eigenheimförderung einzufordern. Zu unterstützen ist zwar die Auffassung der Bundesregierung, daß bei der Unterstützung des Wohneigentums die Förderung so gestaltet werden muß, daß bloße "Mitnahmeeffekte" möglichst vermieden werden. Die Förderung darf aber nicht so ausgestaltet werden, daß die Familienförderung teilweise drastisch reduziert wird und daß der Altersvorsorgeaspekt bei Paaren ohne Kinder auf Null gesetzt wird.
Az.: II schw/g