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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 332/2002 vom 05.06.2002
Änderungen des Grundsicherungsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2002 dem Gesetz zur Verlängerung von Übergangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz (BR-Drs. 252/02) zugestimmt. Das Gesetz enthält in Artikel 1 a eine Änderung von § 4 GSiG, wonach die Länder den Kreisen die Delegation der Durchführung der Grundsicherung auf die gemeindliche Ebene ermöglichen und im Falle der stationären oder teilstationären Unterbringung die Zuständigkeit für die Grundsicherung auf die überörtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen können. Des weiteren wurde einer Regelung in § 77 Abs. 1 BSHG zugestimmt, wonach die Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen sowie der Kindergeldzuschlag im Rahmen des sog. Mainzer Modells nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.
Die in Nordrhein-Westfalen zwischen dem MASQT und den kommunalen Spitzenverbänden geführten Gespräche zur Nutzung des Landesrechtsvorbehalts waren bei Redaktionsschluß noch nicht abgeschlossen.
Az.: III 879