Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 37/1997 vom 20.01.1997
Ärztliche Versorgung von Asylbewerbern
Aufgrund des zwischen dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe am 27.04.1995 abgeschlossenen Rahmenvertrages (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz errechnet sich für die Abrechnung von Leistungen für das 2. Quartal 1996 folgende Fallpauschale:
Punktwert für:
- Leistungen ohne Laborleistungen 10,0 Dpf.
- Laborleistungen 8,1 Dpf.
Gesamtvergütung:
Verwaltungsstelle Dortmund DM 2.556.700,88
Verwaltungsstelle Münster DM 4.369.819,39
KVWL DM 6.926.520,27
Behandlungsfälle:
Verwaltungsstelle Dortmund 21.631
Verwaltungsstelle Münster 35.823
KVWL 57.454
DM 6.926.520,27 : 57.454 Fälle = DM 120,56 Fallpauschale.
Mit dieser Fallpauschale werden die Rechnungen erstellt und die Beträge angefordert.
Für die Abrechnungen von Leistungen für das 1. Quartal 1996 betrug die Fallpauschale DM 110,54.
Az.: I/3-857-2-1