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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 378/2006 vom 03.05.2006
Aktionsplan E-Government der EU
Die Kommission der Europäischen Union hat ihren aktuellen E-Government-Aktionsplan veröffentlicht (europa.eu.int/information_society/activities/egovernment_research/doc/highlights/egov_action_plan_de.pdf). Der im Rahmen der Initiative i2010 erstellte Plan sieht Einsparmöglichkeiten der Verwaltung im Rahmen von bis zu mehreren hundert Milliarden Euro jährlich durch die konsequente Nutzung der elektronischen Verwaltung. Allein die Nutzung von elektronischen statt papierbasierten Rechnungen und der elektronischen Vergabe sollen jährlich bis zu 300 Mrd. Euro sparen. Die E-Vergabe hätte, so die zuständige EU-Kommissarin Reding, in Italien im Jahr 2003 bereits 3,2 Mrd. Euro eingespart. Der Aktionsplan geht davon aus, dass sich bei EU-weiter Einführung der E-Vergabe bis zu 80 Mrd. Euro pro Jahr dadurch einsparen lassen.
Im Übrigen umfasst der bis 2010 angelegte Aktionsplan fünf Bereiche: Zugang der Bürgerschaft zu Informations- und Kommunikationstechnologien (Stichwort: Digitale Spaltung), höhere Effizienz der öffentlichen Verwaltung, Nutzung der elektronischen Vergabe und anderer Schlüsseltechnologien, sicherer Zugang zu Behörden (EU-weite Anerkennung elektronischer Identitäten) und E-Demogracy/E-Participation. Zur E-Vergabe wünscht die EU-Kommission, dass im Jahr 2010 50% der Vergaben oberhalb der Schwellenwerte elektronisch erfolgen. Der deutsche Branchenverband BITKOM hatte erst kürzlich kritisiert, dass im Gegensatz zum Bereich Business-to-Business die elektronische Beschaffung durch die Behörden und die elektronische Angebotsabgabe durch die Unternehmen hinterher hinke.
Az.: I/2 805-00