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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 49/2011 vom 15.12.2010
Aktuelle Entwicklungen im KiBiz- und U 3-Bereich
In seiner 176. Sitzung am 25.11.2010 hat das Präsidium die aktuellen Entwicklungen im KiBiz- und U3-Bereich erörtert und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
- Das Präsidium unterstreicht die Bedeutung der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW zur kommunalen Aufgabenwahrnehmung in Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten, wonach die Zuweisungsregelung des § 1 a KJHG-Ausführungsgesetz NRW gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht verstößt. Es erwartet vom Land, dass den örtlichen Jugendhilfeträgern die bei der Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes entstehenden Zusatzkosten des U3-Ausbaus vollständig ausgeglichen werden und die vom Verfassungsgerichtshof ausdrücklich angesprochene Warnfunktion des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“) generell bei Aufgabenveränderungen beachtet wird.
Das Präsidium unterstützt die Bemühungen der Geschäftsstelle, im Zuge der KiBiz-Novellierung eine Korrektur des AG-KJHG dahingehend zu erreichen, Jugendämter kreisangehöriger Städte im Hinblick auf die Aufgabenträgerschaft mit denen der Kreise und kreisfreien Städte gleichzustellen. - Positiv bewertet das Präsidium die Ankündigung der Landesregierung, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für den Betrieb der Tageseinrichtungen uneingeschränkt an die Kommunen weiterzuleiten und im Zuge des Nachtragshaushalts 2010 zusätzlich 150 Mio. Euro Investitionsmittel zum U3-Ausbau neben den entsprechenden Bundesmitteln zur Verfügung zu stellen. Es erwartet, dass die Details zur Weiterleitung der einbehaltenen wie der zukünftigen Betriebsmittel des Bundes kurzfristig mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden.
- Das Präsidium unterstützt die Erstellung eines Gutachtens zur Ermittlung der im letzten Jahr erfolgten jährlichen Ausgaben der Kindertageseinrichtungen in NRW, um im Rahmen einer Gegenüberstellung zu den aktuell bereitgestellten Mitteln eine Bewertung der Auskömmlichkeit der Kindpauschalen vornehmen zu können. Vor dem Hintergrund, dass gesetzliche Änderungen bereits für das kommende Kindergartenjahr geplant sind, spricht es sich dafür aus, im Rahmen der Revision nur Punkte aufzugreifen, die von den Trägern und Jugendämtern bei ihren zu treffenden Planungsentscheidungen auch bis zum 15.03.2011 berücksichtigt werden können.
- Das Präsidium weist nachdrücklich darauf hin, dass eine Realisierung der regierungsseitig beabsichtigten Beitragsfreistellung für das dritte Kindergartenjahr nur unter der Prämisse erfolgen kann, dass die Kommunen hierfür einen vollständigen Finanzausgleich erhalten. Angesichts erheblicher finanzieller Unwägbarkeiten, sukzessive auch das erste und zweite Kindergartenjahr freizustellen, fordert es eine landesgesetzliche Elternbeitragsregelung, um die durch die Kommunalisierung der Elternbeiträge entstandene völlig unterschiedliche Beitragsgestaltung abhängig vom Wohnort der Eltern zu beseitigen.
- Das Präsidium spricht sich dafür aus, im Rahmen der Revision u.a. folgende zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen:
- Die durch die Personalverordnung erfolgte Begrenzung des Einsatzes von Ergänzungskräften ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels in den Kindertageseinrichtungen zu korrigieren.
- Es bedarf einer angemessenen finanziellen Beteiligung des Landes bei der sog. Randzeitenbetreuung, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, den Bedarfen der Eltern durch flexible Lösungen, z.B. unter Einbeziehung der Tagespflege, entsprechen zu können.
- Die gesetzliche Risikoverlagerung, dass die Jugendämter bei einer nach dem 15.03.2010 erfolgten Meldung der benötigten Pauschalen durch die Einrichtungsträger ausschließlich — ohne Landesmittel — die Mehrkosten zu tragen haben, muss kurzfristig verändert werden.
- Die Sonderfördertatbestände bei sozialen Brennpunkten und eingruppigen Einrichtungen sind auf ihre Praktikabilität hin zu überprüfen.
- Die Revision sollte zudem die Auskömmlichkeit der Mietpauschalen erfassen sowie der Frage nachgehen, ob die Gruppenformen in der Praxis ausreichend Spielraum für eine flexible Gestaltung bieten.
- Es bedarf einer Optimierung des Verwaltungsverfahrens zur Ermittlung der Betriebskosten.
- Das Konzept der Familienzentren ist weiterzuentwickeln mit dem Ziel einer Verstärkung in sozial benachteiligten Stadtteilen und einer Überprüfung zur quantitativen Begrenzung.
Az.: III/2 711-2