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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 17/2001 vom 05.01.2001
Anstalt des öffentlichen Rechts
Die im Zuge des Ersten Gesetzes zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in Nordrhein-Westfalen vom 15.06.1999 eingefügte Vorschrift des § 114 a GO erweitert das Angebot an Rechtsformen des öffentlichen Rechts für die wirtschaftliche und nichtwirtschaftiche Betätigung der Gemeinden. Nach der Zielsetzung des Gesetzgebers soll der Anstalt als juristische Person des öffentlichen Rechts einerseits mehr Spielraum als dem rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb bzw. der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung eingeräumt, andererseits der Gemeinde eine wirkungsvollere Steuerung im Gegensatz zu den privatrechtlichen Organisationsformen ermöglicht werden.
Nach den uns vorliegenden Informationen haben sich die Städte Bottrop, Hürth und Wetter für diese neue Rechtsform entschieden. So hat die "Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung" bereits im Herbst d.J. ihre Arbeit aufgenommen. Die Städte Hürth und Wetter haben mit Wirkung vom 01.01.2001 die "Stadtwerke Hürth, Technische Betriebe und Einrichtungen a.ö.Ä." und den "Stadtbetrieb Wetter" gegründet. Zu den Aufgaben der Anstalt des öffentlichen Rechts in Hürth gehören die Wasser-und Fernwärmeversorgung, die Abwasser-und Abfallbeseitigung, die Straßenreinigung, die Straßenbeleuchtung, die Tätigkeiten des Baubetriebshofs, die Pflege der Grünanlagen und die Bereitstellung von Verkehrsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Personennahverkehr. Neben der Abfall- und Abwasserentsorgung zählen das Straßenwesen (Bau, Planung, Unterhaltung, Reinigung), das Friedhofswesen und der Baumschutz zu den Aufgaben des "Stadtbetriebes Wetter".
Az.: G/3-810-05