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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 520/2020 vom 14.07.2020
Antwort der Landesregierung: Kommunalisierungsgrad und finanzieller Ausgleich
Am 30.06.2020 hat die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage vom 20.05.2000 (Drucksache 17/9403) zum Thema „Kommunen als Maschinenraum Deutschlands – Kommunalisierungsgrad und finanzieller Ausgleich?“ geantwortet. Die Antwort trägt die Drucksachen-Nummer 17/10074.
Neben der Finanzausstattung wird in der Kleinen Anfrage auch der hohe Kommunalisierungsgrad staatlicher Aufgaben als maßgeblicher Einflussfaktor für die Finanzlage der Städte und Gemeinden sowie der Kreise in Nordrhein-Westfalen erkannt. Nordrhein-Westfalen weist bundesweit einen der höchsten Kommunalisierungsgrade auf.
Vor diesem Hintergrund werden – nach einer ausführlichen Vorbemerkung der Landesregierung, die u. a. ihre die Folgen der Corona-Krise betreffenden Maßnahmen beschreibt – folgende Fragen in unterschiedlicher Detailtiefe beantwortet:
- Wie hat sich der Kommunalisierungsgrad in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern seit 2010 entwickelt? (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)
- Welche Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung müssen die NRW-Kommunen aufgrund landes- oder bundesgesetzlicher Vorschriften wahrnehmen? (vollständige tabellarische Aufgabenliste unter Angabe der zugrundeliegenden Normen bitte differenziert nach Landes- und Bundesrecht)
- Welche pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben müssen die NRW-Kommunen aufgrund landes- oder bundesgesetzlicher Vorschriften wahrnehmen? (vollständige tabellarische Aufgabenliste unter Angabe der zugrundeliegenden Normen bitte differenziert nach Landes- und Bundesrecht)
- Für welche landes- oder bundesgesetzlich verursachten Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung bzw. pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der NRW-Kommunen existieren Konnexitätsregelungen oder vergleichbare Kompensationsmechanismen? (vollständige tabellarische Auflistung bitte differenziert nach Landes- und Bundesrecht)
- Welche Aufgaben – Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben – wurden innerhalb des Zeitraums der 14., 15., 16. und 17. Wahlperiode vom Land auf die Kommunen übertragen, mit und ohne Konnexitäts- oder anderweitiger Finanzierungsregelungen? (bitte nach Wahlperioden aufschlüsseln)
Der Antwort der Landesregierung ist außerdem eine umfangreiche Anlage beigefügt, die insgesamt 214 kommunale Aufgaben auflistet und eine kurze Beschreibung der Rechtsgrundlage, des Aufgabencharakters (pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe/Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung), der entsprechenden Gesetzgebungskompetenz sowie zum Vorhandensein einer Kostenerstattung gibt.
Die Antwort der Landesregierung kann auf der Homepage des Landtags NRW sowie im Mitgliederbereich unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Finanzausstattung allgemein“ abgerufen werden.
Az.: 41.0.1-006/004 mu