Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 240/2013 vom 28.02.2013
Anwendung der VOB Teil C auf Landschaftsbauarbeiten
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat einen auch für Städte und Gemeinden relevanten Erlass zur Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C, hier: ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten mit folgendem Inhalt veröffentlicht:
„Mit Erlass B15-8163.6/1 vom 26.07.2012 wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2012 (VOB 2012) in ihrer Gesamtheit eingeführt. Für den Zeitpunkt der Anwendung der VOB Teil C war die Herausgabe der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen durch das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) als DIN-Normen maßgeblich. Die Herausgabe der ATV erfolgte als Ausgabe September 2012. Folglich sind bei Verträgen auf Basis der VOB 2012 diese Fassungen der ATV als Vertragsbestandteil bei der Durchführung von Bauleistungen zu berücksichtigen.
Zurückziehung der DIN SPEC 18035-7 und -6
Aufgrund einer Beschwerde ausländischer Unternehmen gegen die deutsche Norm DIN SPEC 18035-7:2011-10 (Kunstrasenflächen) hat die EU-Kommission mit Schreiben vom 07.08.2012 ein EU-Pilotverfahren als Vorstufe zu einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Soweit in deutschen Ausschreibungen auf diese DIN SPEC Bezug genommen wird, wird eine Wettbewerbsbehinderung gesehen, da diese der Europäischen Norm DIN EN 15330-1:2008-1 widerspricht.
Als Konsequenz hat das DIN die Zurückziehung der DIN SPEC 18035-7 und -6 eingeleitet, welche zwischenzeitlich umgesetzt worden ist. Über die Zurückziehung der DIN SPEC ist über den DIN-Anzeiger für Technische Regeln wie auch über die DIN-Mitteilungen unter der Rubrik „Neues aus dem Normenwerk“ informiert worden.
In der ATV DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten" — Ausgabe September 2012 — wird unter Punkt 2.1 die DIN SPEC 18035-7 angeführt. Um den Anforderungen der EU-Kommission nachzukommen und ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren zu unterbinden, bedarf es in diesem Punkt einer Anpassung der ATV DIN 18320. Üblicherweise gelangen aktualisierte ATV erst mit Veröffentlichung einer neuen VOB-Gesamtausgabe zur Anwendung. Dieses wird in absehbarer Zeit aber nicht erfolgen. Daher ist eine Ergänzung der Regelungen der ATV DIN 18320 auf dem Erlassweg notwendig.
Das BMVBS bittet daher seine Beschaffungsstellen, sich bei Ausschreibungen nicht mehr auf die DIN SPEC 18035-7 zu beziehen. Dies bedeutet, dass zum einen in der Leistungsbeschreibung weder direkt noch indirekt auf diese DIN SPEC Bezug genommen wird und zum anderen die ATV 18320 nicht mehr in Gänze Anwendung findet. Soweit nicht bereits geübte Praxis, sind gewünschte Anforderungen an den baulichen Aufbau von Kunstrasenflächen folglich im Leistungsverzeichnis festzuhalten.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist laut BMVBS in die Leistungsbeschreibung folgender Hinweis aufzunehmen: „Die in der ATV 18320 „Landschaftsbauarbeiten“ — Ausgabe September 2012 unter Punkt 2.1 angeführte DIN SPEC 18035-7 wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Norm nicht zur Anwendung gelangt.“ Im Falle der Beschaffung von Kunstrasenflächen empfiehlt die Geschäftsstelle auch Städten und Gemeinden, die vorstehenden Hinweise zu beachten.
Az.: II/1 608-00