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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 33/2009 vom 01.12.2008
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für ALG II-Beziehende
Der vom Bundeskabinett Anfang Oktober 2008 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sieht zu deren Straffung die Streichung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vor. Die Bundesregierung hat jetzt darauf hingewiesen, dass eine arbeitsförderungsrechtliche Notwendigkeit an der Beibehaltung der ABM-Förderung für ALG II-Beziehende aus ihrer Sicht nicht besteht.
Mit den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und in der Entgeltvariante sowie den Leistungen zur Beschäftigungsförderung (JobPerspektive) nach dem SGB II ständen Instrumente zur Verfügung, die neben dem Bundesprogramm Kommunal-Kombi den Wegfall von ABM kompensieren könnten. Es sei nicht sinnvoll, für den gleichen Förderzweck mit Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und ABM weiterhin zwei Förderinstrumente vorzuhalten.
Az.: III 841