Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 115/2006 vom 17.01.2006

Arbeitsmarktprogramme

Die Landesregierung hat jetzt über zwei aus Landes- und ESF-Mitteln geförderte Arbeitsmarktprogramme informiert. Seit Januar werden die Weiterbildungsbemühungen von Beschäftigten und Betrieben gezielt gefördert. Mit dem Bildungsscheck steht ab sofort ein Instrument zur Verfügung, mit dem die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen zur beruflichen Bildung vom Land mit 50 % bezuschusst wird.

Weiterbildung ist ein zentraler Baustein für Arbeitsplatzsicherheit und beruflichen Aufstieg. Lebensbegleitendes Lernen gehört mehr denn je zum beruflichen Alltag, um die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen in NRW zu erhalten. Um mehr Beschäftigte und Betriebe für Weiterbildung zu motivieren, hat das Land ein Förderprogramm aufgelegt, das private und betriebliche Weiterbildungsausgaben bis zu maximal 750 Euro bezuschusst. Für das Förderprogramm stehen von 2006 bis 2007 rd. 20 Mio. Euro aus Landes- und ESF-Mitteln zur Verfügung.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Qualifizierungsinhalte können bspw. sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Außerdem geht das erfolgreiche Vermittlungsprogramm „Jugend in Arbeit plus“ weiter und bietet in diesem Jahr rd. 7.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance zum Berufseinstieg.

Az.: III/1 844-1

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