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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 103/2016 vom 09.12.2015
Aufruf zum Deutschen Umweltpreis 2016
Für das kommende Jahr 2016 erhält der Deutsche Städte- und Gemeindebund erneut die Möglichkeit, Kandidaten für den Deutschen Umweltpreis zu benennen. Mit dem Deutschen Umweltpreis werden Leistungen ausgezeichnet, die entscheidend und vorbildhaft zum Schutz und Erhalt der Umwelt beitragen. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet am 15. Februar 2016. Die StGB NRW-Mitgliedskommunen werden gebeten, bis zum 31.01.2016 Vorschläge an den Städte- und Gemeindebund NRW zu übersenden.
Die Auszeichnung wendet sich an Personen, deren innovative Produkte und technische Prozessverbesserungen, erfolgreiche Forschungsergebnisse oder Lebensleistung im Zeichen eines nachhaltigen Umweltschutzes stehen. Vielfach bieten heute überwiegend interdisziplinäre Lösungsansätze Antworten für die großen Anforderungen an Ressourcenschonung und Effizienzsteigerung. Die Nominierten sollen folgende Kriterien erfüllen:
- Umweltentlastung: Vorsorgender und integrierter Umweltschutz soll zu einer deutlichen Entlastung der Umwelt führen, auch durch Weitergabe von Wissen.
- Innovation: Die Produkte, Anlagen oder Konzepte der Preisträger müssen auf dem jeweiligen Gebiet Neuigkeitswert besitzen.
- Modellcharakter: Eine gute Idee muss zudem in der Praxis umsetzbar und übertragbar sein. In der Nische leisten Umweltentlastungseffekte nur einen geringen Beitrag.
- Alleinstellungsmerkmal: Die zu prämierende Leistung muss sich in dem jeweiligen Bereich deutlich von der anderer abheben und in dieser Eigenschaft Vorbildfunktion für andere Personen, Unternehmen und Organisationen haben.
Die festliche Preisverleihung findet am 30. Oktober 2016 statt. Weitere Informationen sind online abrufbar bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter www.dbu.de, Rubrik „Deutscher Umweltpreis“. Vorschläge geeigneter Persönlichkeiten können bis zum 31.01.2016 per E-Mail an christiane.koch@kommunen-in-nrw.de gerichtet werden.
Az.: II gr-ko