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Mitteilungen - Verband Intern
StGB NRW-Mitteilung 556/1996 vom 05.12.1996
Aus dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund
- Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster
Die Tagung 3/96 der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster fand am 25. Oktober 1996 in Legden statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Walter, Everswinkel, konnte neben den zahlreichen Vertretern der Mitgliedskommunen die Bürgermeisterin der gastgebenden Gemeinde Legden, Frau Schwartenbeck sowie Herrn Gemeindedirektor Kampmann begrüßen, anwesend war auch Herr Dr. Salzmann von der Bezirksregierung Münster.
In ihrem Grußwort hieß Frau Bürgermeisterin Schwartenbeck die Teilnehmer der Tagung herzlich willkommen. Sie berichtete über die Fortschritte der Gemeinde Legden als Wirtschafts- und Touristikstandort und machte deutlich, daß die insoweit erreichten Verbesserungen der Infrastruktur der Gemeinde Legden sehr positive Ergebnisse gebracht haben.
Das erste Fachreferat der Tagung hielt der Erste Beigeordnete des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes Dr. Schneider, welcher die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 1997 und der weiteren Umstrukturierung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen verbundenen Fragen beleuchtete. Zunächst wies Dr. Schneider darauf hin, daß sich die Lage der kommunalen Finanzen weiter verschlechtert hat, so daß sich der Finanzierungssaldo der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden in 1995 um rund 2 Mrd auf nunmehr insgesamt 4,4 Mrd DM gesteigert hat. Besonders dramatisch sei die Situation der kommunalen Verwaltungshaushalte, deren Defizite sich in 1995 auf 3,9 Mrd DM bezifferten, in 1994 waren dies noch 1,4 Mrd DM gewesen. Eine Wende zum Besseren sei weiterhin nicht absehbar, insbesondere sei mit einem weiteren Anstieg der Sozialhilfekosten zu rechnen. Auch die Einführung der Pflegeversicherung ändere hieran nichts, wie auch die Bundesbank bereits zutreffend festgestellt habe. Ursache hierfür sei zum einen, daß die Leistungen der Pflegeversicherung nicht dynamisiert seien, zum anderen sei mit der Entwicklung der Alterspyramide auch eine erhebliche Steigerung der Pflegefälle zu erwarten.
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Entwurfes des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1997 kritisierte Dr. Schneider, daß es bei den Schlüsselzuweisungen im Endeffekt per Saldo in 1997 eine Null-Runde geben werde. Die rechnerische Steigerung der Schlüsselzuweisungen um 2 % sei für die Kommunen nicht von Belang, da diese Steigerungen letztlich nicht in den kommunalen Kassen ankommen. Dabei sei eine deutliche Steigerung der Schlüsselzuweisungen durchaus möglich gewesen, nämlich dann, wenn man - wie vom NWStGB gefordert - auf die weitere Umsetzung des ifo-Gutachtens verzichte und die hierdurch freiwerdenden 200 Mio DM der Schlüsselmasse zuschlage.
Weiterhin kritisierte Dr. Schneider die Tatsache, daß im Rahmen der Kürzung der Investitionspauschalen die Investitionspauschale Abwasser überproportional stark gekürzt werde. Dies treffe besonders den ländlichen Raum und zwingt die Städte und Gemeinden dort zu weiteren kaum mehr vertretbaren Gebührenerhöhungen. Daher sei zu fordern, daß alle Investitionspauschalen gleichmäßig und linear gekürzt werden.
Hinsichtlich der mit dem ifo-Gutachten verbundenen Umstrukturierung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen wies Dr. Schneider darauf hin, daß das Präsidium des NWStGB Herrn Professor Dr. Junkernheinrich mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt hat, auf dessen Grundlage eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 1996 eingelegt werden soll. Hier sei die Geschäftsstelle bereits weitgehend vorbereitend tätig geworden. Weiterhin wies der Referent darauf hin, daß - sollte der Innenminister nicht noch der Bitte um Aussetzung der Verfahren nachkommen - die fast flächendeckend eingelegten Widersprüche gegen die Zuwendungsbescheide aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 1996 zu entsprechenden Klagen führen werden.
Hinsichtlich des Strukturfonds im Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1997 kritisierte Dr. Schneider, daß die hierzu auf Landesebene diskutierten Verteilungskriterien letztlich eine weitere Begünstigung der Gewinnergemeinden mit sich bringen werden. Der NWStGB lehnt eine solche Entwicklung strikt ab und fordert weiterhin, daß der Strukturfonds nur den Verlierergemeinden zugutekommen darf.
In einer angeregten Diskussion fanden die Ausführungen des Referenten seitens der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft einmütige Zustimmung. Insbesondere wurde die Geschäftsstelle darin bestärkt, die bisherige Linie gegenüber dem Land weiter zu verfolgen.
In einem zweiten Vortrag berichtete Dr. Schneider über das Jahressteuergesetz 1997 und seine Auswirkungen auf die Gemeinden. Insoweit wies er insbesondere darauf hin, daß aufgrund des voraussichtlichen Wegfalls der Vermögensteuer ein Einnahmedefizit bei den Ländern in Höhe von 9 Mrd DM zu erwarten sei, welches zwangsläufig auch teilweise zu Lasten der Städte und Gemeinden gehen werde. Hier sei eine möglichst weitgehende Gegenfinanzierung dieser Steuerrechtsänderung zu fordern. Hinsichtlich der Unternehmensteuerreform berichtete Dr. Schneider über die äußerst problematischen Verhandlungen auf Bundesebene, insbesondere über die fortbestehende Weigerung der Bundesregierung, den Bestand der Gewerbeertragsteuer verfassungsrechtlich abzusichern. Weiterhin sei die Beteiligungsquote der Kommunen an der Umsatzsteuer zwischen Bund, Ländern und Gemeinden immer noch äußerst strittig. Insgesamt sei derzeit nicht erkennbar, daß die Unternehmensteuerreform zum 01.01.1997 verwirklicht werde. Die Bundesratsmehrheit sei zumindest auf der Grundlage des bisherigen Diskussionsverlaufs nicht bereit, der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zuzustimmen.
Den dritten Fachvortrag der Tagung hielt Beigeordneter Portz, NWStGB, zum Thema "Novellierung des Baugesetzbuches sowie erste Erfahrungen mit der neuen Landesbauordnung".
Herr Portz wies darauf hin, daß mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches eine Zusammenführung der bauplanungsrechtlichen Vorschriften im Baugesetzbuch mit dem Ziel einer beschleunigten Bereitstellung von Bauland bezweckt werde. Neben einer Verkürzung bei den Verfahrensvorschriften für Bebauungsplanverfahren werde auch das Verhältnis der Städte und Gemeinden als Planungsträger zu den Rechtsaufsichtsbehörden neu geregelt werden. Weiterhin ging Herr Portz in diesem Zusammenhang auf die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen ein, einen Planungswertausgleich im Baugesetzbuch zu verankern. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund habe im Zusammenhang mit der Novellierung des Baugesetzbuches folgende Forderungen erhoben: Beibehaltung der Strukturen des Baurechts, einheitliches Städtebaurecht ohne Sonderregelungen, Stärkung des Verständnisses des Städtebaurechts als integratives Recht sowie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Hinsichtlich der Erfahrungen mit der neuen Landesbauordnung NW berichtete Herr Portz, daß immer noch eine erhebliche Unsicherheit bei den Architekten und Bauherren bestehe, welche vielfach in die "Flucht in das Genehmigungsverfahren" führe. Für eine abschließende Beurteilung sei es allerdings jetzt noch zu früh, da die entsprechenden Regelungen erst zu kurze Zeit in der Anwendung befindlich sind.
Az.: V/3-600-45
- Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik
Auf Einladung von Stadtdirektor Striegler und Vorstand Glörfeld fand die 72. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Strukturpolitik am 22.10.1996 in den Räumen der Stadtsparkasse Lengerich statt.
Unter Vorsitz von 1. Beigeordnetem Weihe, Lage, wurde zunächst über aktuelle Tendenzen der Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Dazu stellte Geschäftsführer Walter die Westdeutsche Kommunal Consult GmbH ausführlich mit einer Reihe von Beispielen der Beratungstätigkeit vor. Die Westdeutsche Kommunal Consult GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Deutsche Industrie Consult GmbH, ein Unternehmen der WestLB-Gruppe. Berater Book von der WestKC referierte sodann über aktuelle Themen der Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen und konzentrierte sich dabei auf die Themenbereiche Telekommunikation sowie Nutzungsmischung im Städtebau. Als Ziele kommunaler Tätigkeit im TK-Markt nannte Book vorrangig die Wirtschaftsförderung durch Optimierung der Infrastruktur sowie die Sicherung hochwertiger Telekommunikationsversorgung und nahm eine generelle Chancenbewertung für kleinere Städte und Gemeinden vor. Zum Thema Nutzungsmischung im Städtebau stellte er zunächst eine Reaktivierung der Nutzungsmischung als Leitbild im Städtebau fest. Als Zielsetzungen nannte er die Vermeidung von Pendlerverkehren, die Begrenzung des Freiflächenverbrauchs sowie Schaffung von Urbanität durch das Nebeneinander der Funktionen Arbeit, Wohnen, Versorgung und Regeneration.
Aus aktuellem Anlaß informierte Referent Gerbrand, Geschäftsstelle, den Ausschuß dann über einige wichtige Entwicklungen zum Telekommunikationsgesetz, das zum 1.8.1996 in Kraft getreten ist. Er wies darauf hin, daß derzeit eine kommunale Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz vorbereitet werde. Auf Initiative der Gesschäftsstelle sei zudem kurzfristig eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit Vertretern des Städtetags gebildet worden, um für die Städte und Gemeinden Umsetzungshilfen zu den §§ 50 ff. TKG zu geben. Anschließend ging Gerbrand auf die Absicht des Bundes ein, den Postmarkt zu liberalisieren. Dazu läge ein Referentenentwurf seitens des BMPT vor. Die Geschäftsstelle befürchte, daß die Basisversorgung nicht so definiert werde, daß es flächendeckend zu angemessenen und ausreichenden Dienstleistungen des Postwesens komme. Das Präsidium des DStGB habe hierzu kürzlich eindeutig Stellung bezogen. Der Ausschuß schloß sich den Positionen des Präsidiums an und hob besonders den hohen Stellenwert einer umfassenden Basisversorgung auch der gewerblichen Wirtschaft insbesondere im ländlichen Raum hervor. Er verabschiedete hierzu einen ausführlichen Beschluß, der in der Geschäftsstelle abrufbar ist.
Weiteres Hauptthema war die staatliche und kommunale Rolle bei der Minderung des Verkehrslärms. Referent Thomas, Geschäftsstelle, legte hierzu den Entwurf von Verbandsthesen vor. Schwerpunkte dieser Thesen seien zum einen die Feststellung, daß die Finanzierung seit jeher ein Hemmschuh für die konsequente Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen gewesen sei. Auch sei bislang keine Kosten-Nutzen-Analyse des Verkehrslärmschutzes unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgelegt worden. Des weiteren müsse unterstrichen werden, daß der Verkehrslärmschutz vorrangig eine staatliche Aufgabe sei und der Nachholbedarf sich im wesentlichen im überörtlichen Verkehrsnetz ergebe, da die Kommunen bereits bis zur vollen Ausschöpfung ihrer finanziellen Möglichkeiten insbesondere durch die Einrichtung von Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigten Zonen Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen hätten. Schließlich wies Thomas auf den Zielkonflikt im Bereich Güterverkehr hin. Eine wünschenswerte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bahn ziehe große Probleme im Hinblick auf die Lärmentwicklung bei Schienenverkehren nach sich. Der Ausschuß wies besonders auf den Aspekt der Verkehrsvermeidung hin, um Lärm erst gar nicht entstehen zu lassen. Mit den Anregungen des Ausschusses werden die Thesen dem Präsidium des NWStGB vorgelegt.
Weitere Diskussionsthemen waren die Problematik der Ausgleichsleistungen im Schülerverkehr, das Abstufungskonzept des Bundesverkehrsministeriums, das DStGB-Positionspapier zur Entwicklung strukturschwacher ländlicher Räume, die Unterhaltungslast an Eisenbahnbrücken und schließlich ein Erfahrungsaustausch zur Nahverkehrsplanung.
Die 73. Sitzung des Ausschusses soll auf Einladung von Bürgermeister Päsch am 4.3.1997 in Delbrück stattfinden.
Az.: III/1 n-5