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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 500/2005 vom 08.06.2005
Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit
Am 21.04.2005 tagte der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit des StGB NRW auf Einladung von Bürgermeister Uedelhoven in Troisdorf. Zunächst stand die Wahl bzw. Wiederwahl der/des Ausschussvorsitzenden und der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden auf der Tagesordnung. Vorgeschlagen wurde die Wiederwahl des Vorsitzenden, Herrn 1. Beigeordneten Dr. Weller, Frechen, sowie des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Bürgermeister Uedelhoven, Troisdorf. Beide Herren wurden einstimmig bei Enthaltungen der Betroffenen gewählt.
Zum Thema Hilfeplanverfahren und Handlungsoptionen bei der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe referierte Landesrätin Hoffmann-Badache, Landschaftsverband Rheinland. Im Vordergrund ihrer Ausführungen standen neben einer Ausgangsbeschreibung die Ziele des LVR zur Steuerung der strukturellen Entwicklung der Eingliederungshilfe. In der sich anschließenden Diskussion wurde auf die als Tischvorlage verteilte Resolution der Landschaftsversammlungen Westfalen-Lippe und Rheinland von Mitte März 2005 zur Situation bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hingewiesen. Der Ausschuss fasste einstimmig den Beschluss, diese Resolution die bei der Geschäftsstelle angefordert werden kann - zu unterstützen.
Im Anschluss hieran referierte Wissenschaftlicher Mitarbeiter Dr. Schilling, Universität Dortmund, über die Perspektiven und Steuerungsmöglichkeiten bei den Hilfen zur Erziehung. Hierbei wies er darauf hin, dass die Erstellung von Analysen für Hilfen zur Erziehung eine lange Tradition im Landesjugendamt Westfalen-Lippe habe. Nachdem Anfang der 90er Jahre die amtliche Statistik im Bereich der Hilfen zur Erziehung erheblich verbessert und die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Universität Dortmund ins Leben gerufen worden sei, habe sich eine neue Konstellation ergeben, die es erlaube, nicht nur für Westfalen-Lippe, sondern für ganz NRW Analysen vorzunehmen. Inzwischen lägen fünf Jahresberichte, beginnend mit dem Erhebungsjahr 1998 vor. Der Bericht auf der Basis der Daten von 2003 stehe kurz vor der Fertigstellung. Mit einem Gesamtvolumen in NRW von 1,2 Mrd. Euro und einem Anteil an den Gesamtausgaben für die Jugendhilfe von 25 % stellten die Hilfen zur Erziehung einen erheblichen Kostenfaktor der öffentlichen und insbesondere der kommunalen Haushalte dar.
Zum Thema Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes referierte Hauptreferent Gerbrand, Geschäftsstelle. Hierbei ging er zunächst kurz auf die bundesrechtlichen Regelungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes ein, welches zum 01.01.2005 in Kraft getreten sei. Bereits im Vorfeld hätten sich die Verbandsgremien wiederholt mit der Thematik befasst und eine dauerhafte finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern eingefordert. Nun gehe es um die Umsetzung des Gesetzes in NRW. Ziel der Landesregierung sei es, bis zum Jahr 2010 für mindestens 80.000 unter dreijährige Kinder einen geeigneten und bedarfsgerechten Platz bereitzustellen. Hierbei würden Überlegungen angestellt, neue Plätze für Unterdreijährige sowohl im Rahmen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) als auch außerhalb des gesetzlichen Regelsystems durch Förderrichtlinien zu schaffen.
Das Präsidium habe die Thematik in seiner Sitzung am 05. April 2005 umfassend erörtert und sei dem Beschlussvorschlag der Geschäftsstelle einstimmig gefolgt. Deutlich werde, dass die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes nur durch gemeinsame Anstrengungen von Land und Kommunen gelingen könne. Hierfür seien konsensuale Lösungen im Hinblick auf Finanzierung, Organisation und Verfahren zum Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten unabdingbar. Gefordert werden müsse auch eine angemessene und dauerhafte Mitfinanzierung über die Realisierung demographiebedingter Einsparpotenziale hinaus. Zugleich sei die Lockerung bestehender Reglementierungen und die Einräumung von größeren Gestaltungsspielräumen für die Kommunen erforderlich.
Über den Vollzug und die finanziellen Auswirkungen des SGB II berichtete Geschäftsführer Giesen, Geschäftsstelle. Unter Hinweis auf die in einigen Regionen noch nicht hinreichend geklärte Situation zur Gründung von Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen und der kommunalen Aufgabenträger erläuterte er die rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse bei der Umsetzung der komplexen Hartz IV-Reform. Derzeit befinde man sich auch nach Auffassung des Bundes in einer Start-Aufstellung, die auf Dauer nicht tragfähig sei und die einen erheblichen Anpassungsbedarf habe. Es könne nicht sein, dass die Arbeitsgemeinschaften über detaillierte Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen der Bundesagentur als verlängerte Organisationseinheiten der Arbeitsagenturen behandelt werden.
Im Hinblick auf die allseitigen Befürchtungen zu finanziellen Verwerfungen in Nordrhein-Westfalen als Ausfluss der Hartz IV-Reform erläuterte Geschäftsführer Giesen stichwortartig die wesentlichen Stellschrauben. Im Anschluss fasste der Ausschuss entsprechend dem Vorschlag der Geschäftsstelle einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss sieht Beteiligungsregelungen im Zuge der Delegation von SGB II-Aufgaben in Optionskreisen als sinnvoll an, soweit kreisangehörige Städte und Gemeinden auch aktive Leistungen durchführen.
2. Nach Auffassung des Ausschusses sollte die durch eine Beteiligungsregelung angestrebte Anreizwirkung mit einem 50 %-Satz grundsätzlich erreicht werden können. Unabdingbar ist dabei die Berücksichtigung struktureller Besonderheiten über Härteklauseln. Zur Vermeidung denkbarer Rechtsstreitigkeiten schlägt der Ausschuss eine gesetzliche Fixierung von Kriterien zur Anwendung einer Härteklausel vor.
3. Zwingend ist aus Sicht des Ausschusses ferner eine gesetzliche Vorschrift für ein qualifiziertes Einvernehmen zur Beteiligungsregelung (keine Veto-Möglichkeit einzelner Kommunen; Mehrheit der Kommunen bzw. der durch sie vertretenen Einwohner oder Soll-Regelung).
Die kommende Sitzung des Ausschusses soll am 16.11.2005 in Wesel stattfinden.
Az.: III/2 N11