Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 593/2017 vom 19.09.2017

Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen

Ab dem 1. Juli 2018 wird die Maut auf allen Bundesstraßen erhoben. Dafür wird auch das Maut-Kontrollsystem auf die neuen Strecken ausgeweitet. Die vorbereitenden Arbeiten dafür sind bereits gestartet worden. Im Zuge dessen haben sich Anfragen an die Firma Toll Collect ergeben, die sich auf die Notwendigkeit, das Verfahren der Standortauswahl und die Funktion der Kontrollsäulen beziehen. Nachfolgend geben wir dazu Informationen von Toll Collect für die Kommunen weiter. 

Das Gesetz zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli 2018 ist im Frühjahr 2017 in Kraft getreten. Zukünftig wird das mautpflichtige Streckennetz rund 12.800 Kilometer Autobahnen und knapp 40.000 Kilometer Bundesstraßen umfassen. Toll Collect ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit der technischen Weiterentwicklung des Mautsystems beauftragt.  

Rund 95 Prozent der Mauteinnahmen werden mit der automatischen Mauterhebung erzeugt. Sie basiert auf einer Kombination von Satellitentechnologie und Mobilfunk. Durch ein im Lkw eingebautes Fahrzeuggerät wird zu jeder Zeit sichergestellt, dass auf mautpflichtigen Straßen die Maut erhoben wird. Neben der automatischen Einbuchung über das Fahrzeuggerät kann sich der Fahrer vor Fahrtantritt manuell über das Mautstellen-Terminal oder Internet einbuchen.

Die Einhaltung der Mautpflicht wird über einen sehr effektiven Kontrollmix überprüft. Zu diesem Kontrollmix gehören auf Autobahnen die automatischen Kontrollen mit Hilfe von rund 300 Kontrollbrücken, die stationären und die mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Auf Bundesstraßen kontrollieren die Beamten des BAG derzeit mobil. Zukünftig werden rund 600 Kontrollsäulen die mobilen Kontrollen des BAG ergänzen.

Einbeziehung der Gemeinden 

Da die Kontrollsäulen in der Regel auf öffentlichem Grund und Boden aufgebaut werden, werden die Bauplanungen bei den zuständigen Straßenbauverwaltungen zur Zustimmung eingereicht. Grundlage für die Zustimmungen ist das Bundesfernstraßengesetz und der auf dieser Basis abgeschlossene Ländervertrag jedes einzelnen Bundeslandes mit Toll Collect. Werden die Kontrollsäulen auf kommunalem Land aufgebaut oder liegt die Straßenbaulast bei der Gemeinde, erfolgt die Einbeziehung der jeweiligen Kommunen und der Bürgermeister. 

Das BMVI hat die Streckenabschnitte, auf denen eine Kontrollsäule aufgebaut werden soll, vorgegeben. Ausgewählt wurden Abschnitte, die von vielen mautpflichtigen Lkw befahren werden. Auf Basis dieser Vorgabe prüft Toll Collect, an welchen genauen Standorten die Säulen aufgebaut werden können. Dabei werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt:  

  • Bau auf öffentlichem Grund und Boden,
  • uneingeschränkte Sicht 70 Meter gegen
    und 40 Meter in Fahrtrichtung,
  • Abdeckung mit Mobilfunk,
  • kurze Wege für einen Stromanschluss.  

Ist ein konkreter Standort gefunden, stimmt Toll Collect diesen noch einmal mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ab und geht auf die zuständigen Straßenbauverwaltungen und Verkehrsbehörden zu, um deren Hinweise zum Standortwunsch zu berücksichtigen. 

Die Errichtung der Kontrollsäulen erfolgt in drei Stufen: Zuerst werden die Tiefbauarbeiten durchgeführt, die mit dem Setzen des Fundaments die Voraussetzungen für den Aufbau schaffen. Durch die Anwendung moderner Bauverfahren sollen Straßensperrungen auf ein Minimum reduziert werden. Anschließend werden die Säulen aufgestellt und zum Schluss die notwendige Hardware installiert, bevor die Kontrollsäulen an die zentralen Rechensysteme angeschlossen werden. 

Funktion der Kontrollsäulen 

Die Kontrollsäulen an Bundesstraßen sind stationäre Einrichtungen, die seitlich neben der Fahrbahn aufgestellt werden. Beim Vorbeifahren eines Fahrzeuges kontrollieren die Säulen, ob dieses mautpflichtig ist. Technisch sind die Kontrollsäulen mit ähnlichen Funktionen ausgestattet wie die auf den Autobahnen installierten Kontrollbrücken. Passiert ein Fahrzeug eine Kontrollstelle, werden ein Übersichts-, ein Seitenansichts- und ein Kennzeichenbild erstellt. Das Fahrzeuggerät sendet die durch den Fahrer eingestellten sowie die auf der On-Board Unit gespeicherten Daten an die Kontrollsäule. Für die Richtigkeit der zu übermittelnden Daten sind die Transportunternehmen und die Fahrer verantwortlich. Hat der Fahrer die Achszahl richtig eingestellt und überprüft, ob die On-Board Unit funktionsbereit ist, werden die Bilddaten verworfen. 

Für die Erfassung von Fahrzeugen durch die Kontrollsäule hat der Gesetzgeber mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) die gleichen strengen Vorgaben erlassen wie für die Kontrollbrücken. Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) nennt in § 7 Abs. 2 die Daten, die im Rahmen der Kontrolle erhoben werden dürfen. Wie bereits heute werden ausschließlich Daten von mautpflichtigen Kraftfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, bei denen der Verdacht auf einen Mautverstoß besteht, an ein Kontrollzentrum weitergeleitet und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Hat der Kunde die Maut entrichtet, werden die Daten sofort noch in der Kontrollsäule gelöscht. 

Die Kontrollsäulen überprüfen ausschließlich, ob mautpflichtige Kraftfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Maut korrekt bezahlen. Sie haben im Mautsystem eine reine Kontroll-, jedoch keine Erhebungsfunktion. Verkehrsteilnehmer können die Kontrollsäulen von „Blitzersäulen“ für die Geschwindigkeitsüberwachung dadurch unterscheiden, dass sie nicht nur blau lackiert, sondern auch vier Meter hoch sind. 

Ausweichverkehr 

Transportunternehmen stehen unter einem enormen Zeit- und Kostendruck. Um rentabel arbeiten zu können, müssen die Unternehmen in der Lage sein, möglichst viele Aufträge auszuführen. Das können sie nur, wenn sie direkte Wege auf gut ausgebauten Straßen wählen. Das Ausweichen auf das nachgeordnete Straßennetz ist in der Regel teurer als die anstehenden Mautgebühren und kostet mehr Zeit. Das Fahrverhalten von Lkw wurde nach der ersten Ausweitung der Lkw-Maut untersucht.

Ende 2016 wurde der „Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz in Folge der Einführung der Lkw-Maut“ an den Bundestag übergeben. Darin wird festgestellt, dass die zum 1. August 2012 eingeführte Bundesstraßenmaut auf ca. 1.100 km Bundesstraßen kaum zu signifikanten Verlagerungen geführt hat. Auf ca. 1,5 Prozent aller Bundes- und Landesstraßen ist der Mautausweichverkehr sogar signifikant zurückgegangen und wurde im Wesentlichen auf die Autobahnen zurückverlagert. Diese Ergebnisse konnten in der aktuellen Untersuchung zum Stand 2014 im Wesentlichen bestätigt werden.

Az.: 33.1.6-001/001

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