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StGB NRW-Mitteilung 362/2005 vom 13.04.2005
Bargeldlose Vergabe von Sozialleistungen
Immer mehr Städte, Gemeinden und Kreise nutzen bargeldlose Zahlungssysteme bei der Vergabe von Sozialleistungen. Die Leistungs- bzw. Hilfeempfänger decken den notwendigen Bedarf an Sachleistungen mit Hilfe von Wertgutscheinen oder Chipkarten. Spezialisierte Unternehmen geben diese Zahlungsmittel aus und betreuen den Abrechnungskreislauf.
Beim Beispiel Chipkarte läuft dieser Kreislauf wie folgt ab: Die Behörde bestellt bei dem Dienstleistungsunternehmen Chipkarten, wobei die Gültigkeit dieser bargeldlosen Zahlungsmittel sowohl räumlich, zeitlich als auch nach der Art der Sachleistungen spezifiziert werden kann. Dem Verwendungszweck entsprechen auf dem Chip sog. Börsen, wie z.B. Kleidung oderLebensmittel, die auch mit unterschiedlichen Beträgen geladen werden können. Das Sozialamt gibt die Chipkarte an den Hilfeempfänger aus. Diesem steht ein mit dem Sozialamt abgestimmtes Netz von Handelspartnern in einem festgelegten Gebiet zur Verfügung. Das Bezahlterminal an der Kasse des Händlers prüft die zeitliche und regionale Gültigkeit der Karte sowie den Betrag in den Börsen auf dem Chip. Der Kartennutzer muss sich außerdem durch eine PIN-Nummer identifizieren. Ein Handelsunternehmen kann nur dann Chipkarten bzw. Wertgutscheine annehmen, wenn es einen Vertrag mit dem betreuenden Unternehmen schließt. Dieses rechnet dann mit dem Handelsunternehmen ab. Die Anbieter von Wertgutschein und Chipkarte werben mit einem reduzierten Verwaltungsaufwand für die Sozialämter, hoher Fälschungssicherheit und Missbrauchsschutz.
Die StGB-Geschäftsstelle hat kürzlich mit dem auf diesem Markt führenden Unternehmen Sodexho Pass GmbH ein Informationsgespräch geführt, das unter anderem die Chipkarte Infra Card anbietet. Sie unterstützt Hilfeleistungen für ALG II-Empfänger und Asylsuchende. Bargeldlose Zahlungskreisläufe haben aber auch in weiteren Bereichen der kommunalen Verwaltung Einzug gehalten. So bietet die Stadt Stuttgart eine Familien Card an. Sie ermöglicht Familien mit Kindern eine einfache Inanspruchnahme von Vergünstigungen und Sonderleistungen. In Franfurt am Main und Karlsruhe nutzen behinderte Fahrgäste die Service Card. Kartenlesegeräte in behindertengerechten Fahrzeugen und Taxen sorgen für eine einfache Handhabung im Zusammenhang mit der Mobilität bzw. zur Abrechnung von Beförderungsleistungen.
Weitere Informationen sind erhältlich bei der Sodexho Pass GmbH, Alte Jakobstr. 83-84, 10179 Berlin, Tel.: 030/2434296-1112, Fax: -1101, Internet: www.sodexhopass-de.com.
Az.: III 804