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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 132/2005 vom 10.01.2005
Beitragserlass für Kindergarten-Grundstück
§ 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber für den Regelfall die Ermessensausübung auf einen Beitragserlass in voller Höhe einengen wollte. Für die Frage, ob der Beitrag voll oder nur teilweise zu erlassen ist, kommt es nach dem Gesetzeszweck und mit Blick auf die Beitragserhebungspflicht allein darauf an, in welchem Umfang der Beitragserlass zur Verfolgung des jeweiligen öffentlichen Interesses bzw. zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist (hier: hinsichtlich eines Kindergartengrundstücks).
OVG NRW, Beschluss vom 30. 07.2004 - 3 A 2998/02 -
Az.: II/1 620-01