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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 339/2002 vom 05.06.2002
Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz
Die Verkehrsministerkonferenz am 23./24. April 2002 in Berlin hat schwerpunktmäßig Entscheidungen zur Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur getroffen. Im Zentrum standen dabei die Entscheidungen über die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren, die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft sowie die erhöhten Trassenpreise der DB AG für die Benutzung von Regionalnetzen.
Zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren weisen die Länder darauf hin, dass auch die Erhebung der Maut für die Benutzung von Bundesautobahnen durch schwere Lkw die seit Jahren bestehende Finanzierungslücke im Bundesfernstraßennetz nicht schließen kann. Deshalb erwarten sie, dass der Bund die Mittel aus der Maut zumindest in enger Abstimmung mit den Ländern verwendet und dafür Finanzierungs- und Bauprogramme schafft.
Die Befürchtungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dass es zu einer Verkehrsverlagerung von den Bundesautobahnen auf das nachgeordnete Straßennetz kommen kann, wurden insoweit erhört, als die Verkehrsminister die Verkehrsabteilungsleiterkonferenz bitten, zusammen mit dem Bund mögliche Verkehrsverlagerungen von Beginn an zu beobachten und Vorschläge zur Abhilfe der Verkehrsverlagerungen (auf andere nachgeordnete Straßen) zu unterbreiten.
Die Verkehrsminister und senatoren weisen ferner auf die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Errichtung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft hin, damit zu Beginn der Mauterhebung eine Organisationsstruktur besteht. Die Gesellschaft soll nur solche Aufgaben übertragen bekommen, die nicht die Auftragsverwaltung der Länder für die Bundesfernstraßen berühren.
Die Einführung von Regionalfaktoren für die Benutzung von Regionalnetzen im Trassenpreissystem der DB AG sollen die höheren Kosten des Betriebes von regionalen Schienenstrecken auffangen. Die Trassenpreise werden dabei teilweise bis zum Faktor 2,45 erhöht. Erste Berechnungen gehen von einer durchschnittlichen Kostensteigerung bei den Aufgabenträgern von rd. 18 % aus.
Die Verkehrsminister stellen hierzu fest, dass die Grundlagen der Bahnreform offenbar nicht ausreichen, eine Finanzierung der Regionalnetze in den Ländern sicherzustellen. In der Konsequenz daraus fordern sie die DB AG auf, eine Übernahme der regionalen Infrastruktur durch regionale Betreibergesellschaften auf Vorschlag der jeweiligen Länder zu ermöglichen, kurzfristig aber auf jeden Fall streckenbezogene tatsächliche Trassenkosten offen zu legen und die Erlöse aus den Regionalfaktoren vollständig in den betroffenen Regionalnetzen zu investieren.
Az.: III 640 - 10