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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 360/2017 vom 23.05.2017
Bessere Förderung für Elektrobusse
Die Bundesregierung plant eine verbesserte Förderung von Elektrobussen. Dazu wurde der EU-Kommission eine Förderrichtlinie vorgelegt, die es erlauben soll, bis zu 80 Prozent des Preisunterschiedes zu konventionellen Fahrzeugen zu fördern. Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit von Elektrobussen im Vergleich zu Bussen mit herkömmlichen Antrieben räumt die Regierung ein, dass Elektrobusse aufgrund der Anschaffungspreise auch unter Berücksichtigung der Betriebskosten derzeit noch teurer als Busse mit herkömmlichen Antrieben seien. Welche Konsequenzen sich hieraus auf die Gestaltung des Stadt- und Regionalverkehrs ergeben, sei in erster Linie durch die Länder und Kommunen zu entscheiden.
Im Februar 2017 hat das BMVI zudem eine Förderrichtlinie zur Unterstützung der Markteinführung von Anwendungen der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie veröffentlicht, deren erster Förderaufruf Brennstoffzellenfahrzeuge im Linienverkehr des ÖPNV und in Fahrzeugflotten zum Schwerpunkt hat.
Auch die Umweltministerkonferenz hat sich auf ihrer Sitzung am 5. Mai einstimmig für eine öffentliche Förderung von Elektrobussen im Nahverkehr ausgesprochen. Mit dem verabschiedeten Programm „Faktor 100“ (ein Elektrobus entlastet die Umwelt so stark wie 100 E-PKW) fordert die Umweltministerkonferenz den Bund auf, die Anschaffung von Elektrobussen im Jahr 2018 mit einem Volumen von 50 Mio. Euro und in den Folgejahren mit jeweils 100 Mio. Euro zu fördern. Umgerechnet könnten dadurch, so die Umweltministerinnen und -minister, im ersten Jahr 250 und in den Folgejahren jährlich 500 Elektrobusse durch die ÖPNV-Unternehmen beschafft werden. Die Verkehrsministerkonferenz hatte Ende April bereits einen ähnlichen Beschluss gefasst.
Az.: 33.0.003/002