Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 640/2013 vom 18.09.2013

Bessere KfW-Förderung für energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Die KfW fördert bereits seit dem 1. April 2011 kommunale Investitionen in eine energieeffizientere Stadtbeleuchtung — für Kommunen, die Budget und Klima schonen. Zum 1. September 2013 erhielt das Förderprogramm seinen neuen Namen „IKK - Energetische Stadtsanierung — Stadtbeleuchtung“ sowie inhaltliche Verbesserungen. Neben dem Wegfall der Förderhöchstbeträge wurden auch die Verwendungszwecke erweitert. Förderfähig sind vom Sachverständigen empfohlene energetische Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

  • Beleuchtung von Straßen und Fußgängerüberwegen
  • Beleuchtung von Parkplätzen, öffentlichen Freiflächen und Sportanlagen
  • Beleuchtung in Parkhäusern und Tiefgaragen
  • Beleuchtung bei Lichtsignalanlagen (Ampeln)
  • Ladestationen für E-Fahrzeuge (in Verbindung mit lichttechnischen Maßnahmen)

Kommunen, unselbständige Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände können ihren Antrag direkt bei der KfW stellen. Der Zinssatz für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren mit zehnjähriger Zinsbindung liegt per 18. September 2013 bei 0,78 % p.a. effektiv. Unter www.kfw.de/215 erhalten Sie alle Informationen zum Programm.

Az.: II/3 861-00

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