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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 300/2017 vom 05.04.2017
Bilanz der Bundesregierung nach vier Jahren Fernbusmarkt
Im Zuge einer Unterrichtung (Bundestagsdrucksache 18/11160) hat die Bundesregierung eine Bilanz aus der Liberalisierung des deutschen Fernbusmarktes im Jahr 2013 gezogen. Das „Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften“ habe durch den Wegfall des Schutzes bestehender Fernverkehrsangebote auf Schiene und Straße das Ziel erreicht, attraktive Reisealternativen für Kunden zu schaffen. Wirksamer Wettbewerb auch über die einzelnen Sektoren hinweg habe eine gesunde Marktdynamik ermöglicht.
Allerdings gibt es eine Diskussion über ungleiche Wettbewerbsbedingungen im nun entstandenen intermodalen Wettbewerb zwischen Eisenbahn- und Fernbusangeboten. Die Eisenbahnen haben durch direkt von den Anbietern zu tragende Netzzugangspreise (Trassenpreise) deutliche Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Fernbus, der von der Mautpflicht ausgenommen ist. Eine Kontroverse gibt es darüber hinaus zur Frage, wer die Kosten für den Ausbau des Haltestellen- und des Liniennetzes im Bussektor zu tragen hat. Fernbusanbieter sehen die Städte und Gemeinden in der Pflicht.
Eine Maut im Fernbussektor wolle das BMVI auf Bitte der Bundesregierung zwar bis Ende des Jahres 2017 prüfen, heißt es in der Unterrichtung. Pläne für eine Einführung gebe es jedoch nicht. Das BMVI berichtet dafür von Qualitätsmängeln im Fernbusangebot. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist demnach in Kontrollen zu dem Schluss gekommen, dass sich die Einhaltung vorgeschriebener Ruhezeiten für die Fahrer insbesondere im Fernbusverkehr verschlechtert habe: Die Beanstandungsquote habe im Jahr 2015 bei 31,6 Prozent gelegen. Damit liege die Quote des Personenverkehrs über der des Güterverkehrs, wo 19 Prozent der kontrollierten Fahrten beanstandet worden seien.
Az.: 33.3.2-001/003