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StGB NRW-Mitteilung 444/2007 vom 12.07.2007
Biometrie-Test am Mainzer Hauptbahnhof gescheitert
Das Bundeskriminalamt (BKA) wird dem Bundesministerium des Innern empfehlen, bis auf weiteres nicht auf eine automatisierte zweidimensionale Gesichtserkennung für Strafverfolgungszwecke zu setzen. Der mehrmonatige Test am Hauptbahnhof in Mainz, der bis Ende Januar 2007 lief (vgl. Städte- und Gemeinderat 12/2006, 30; als PDF (3,5MB) unter tinyurl.com/2sxuak), habe eine Trefferquote bei den Testpersonen von höchstens 60% ergeben. Hauptprobleme waren nach Auskunft des BKA zum einen nicht ausreichende Lichtverhältnisse (wobei der Mainzer Bahnhof gerade wegen seiner verhältnismäßig guten Ausleuchtung als Projektort gewählt war) und zum anderen die Tatsache, dass leichte Drehungen des Gesichts die Erkennung schnell verhinderten.
Az.: I/2 101-01-1