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StGB NRW-Mitteilung 45/2001 vom 20.01.2001
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in NRW
Das Innenministerium hat uns die aktualisierten statistischen Angaben zu dem Bericht "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Nordrhein-Westfalen, Oktober 1994 August 1999" für den Zeitraum September 1999 bis Juni 2000 übersandt.
In den Jahren 1997 bis 1999 hatte sich die Zahl der Bürgerbegehren pro Jahr auf 15 bis 20 Verfahren eingependelt. Dieser Trend hat sich auch in der Zeit seit September 1999 bis Juni 2000 fortgesetzt.
Im Zeitraum September 1999 bis Juni 2000 sind 22 weitere Bürgerbegehren zu den Themen Erholung/Freizeit/Sport (4), Verkehr (3), Umwelt/Abfall (3), Wohnungsbau/Bau/Grundstücke (4) und Sonstiges (8) bekannt geworden. Im gleichen Zeitraum wurden vier Bürgerentscheide getroffen.
Wir bereits im Bericht "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in NRW, Oktober 1994 August 1999" (S. 8) dargelegt, sind bei der Berechnung der Erfolgsquote für Nordrhein-Westfalen den erfolgreichen Bürgerentscheidsverfahren die erfolgreichen Bürgerbegehren hinzuzurechnen, denen die Gemeindevertretung beigetreten ist (hier: 33 Bürgerbegehren, in denen ein Kompromiß gefunden wurde). Insgesamt ergibt sich damit eine Erfolgsquote von 35 %.
Diese Ergebnisse bestätigen, daß die Bürgerinnen und Bürger NRW Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als selbstverständliches Instrument nutzen, an kommunalen Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind als Element der kommunalen Willensbildung etabliert.
Az.: I/2 020-08-26/1