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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 180/2009 vom 16.03.2009
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Am 18. Februar 2009 hat das Bundeskabinett das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung beschlossen. Mit dem Gesetz soll die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung verbessert werden. Ab 2010 können alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die „im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern“. Gesetzlich und privat Kranken- und Pflegepflichtversicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen insoweit steuerlich gleich behandelt werden.
Der neue Sonderausgabenbetrag gilt nur für die Kranken- und Pflege(pflicht)versicherung. Das bedeutet, dass ab 2010 die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht neben den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Beiträge für Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Arbeitslosenversicherung, bestimmte Renten- und Kapitallebensversicherungen) absetzbar sind, sondern stattdessen. Damit aber niemand schlechter als bisher gestellt wird, wird das Finanzamt eine Günstigerprüfung vornehmen. Für den Steuerpflichtigen kommt dann der günstigere Abzugsbetrag zur Anwendung.
1. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte werden im Finanztableau des BMF wie folgt beziffert:
Tabelle: Steuermindereinnahmen des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung*
Gebietskörperschaft<o:p></o:p> | Volle Jahreswirkung* (Mio. Euro)<o:p></o:p> | Kassenjahr (Mio. Euro)<o:p></o:p> | ||||
2009<o:p></o:p> | 2010<o:p></o:p> | 2011<o:p></o:p> | 2012<o:p></o:p> | 2013<o:p></o:p> | ||
Insgesamt<o:p></o:p> | -9.330<o:p></o:p> | .<o:p></o:p> | -8.090<o:p></o:p> | -10.530<o:p></o:p> | -10.635<o:p></o:p> | -11.325<o:p></o:p> |
Bund (ESt+SolZ)<o:p></o:p> | -4.247<o:p></o:p> | .<o:p></o:p> | -3.680<o:p></o:p> | -4.791<o:p></o:p> | -4.841<o:p></o:p> | -5.155<o:p></o:p> |
Länder (ESt)<o:p></o:p> | -3.756<o:p></o:p> | .<o:p></o:p> | -3.259<o:p></o:p> | -4.241<o:p></o:p> | -4.281<o:p></o:p> | -4-560<o:p></o:p> |
Gemeinden (ESt)<o:p></o:p> | -1.327<o:p></o:p> | .<o:p></o:p> | -1.151<o:p></o:p> | -1.498<o:p></o:p> | -1.513<o:p></o:p> | -1.610<o:p></o:p> |
*Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten, Stand: Regierungsentwurf vom 18.02.2009.
[Quelle: BMF]
Die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen führt im öffentlichen Gesamthaushalt zu Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt 9,33 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung). Davon entfallen 8,84 Mrd. Euro auf die Lohn- und Einkommensteuer, an der die Gemeinden mit 15 Prozent beteiligt sind (1,33 Mrd. Euro).
Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2013 entstehen den Gemeinden Steuerausfälle beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von knapp 1,5 Mrd. Euro jährlich. Die nordrhein-westfälischen Kommunen sind hieran mit etwa 22 % beteiligt, d. h. sie haben durchschnittliche Steuerausfälle beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von etwa 330 Mio. Euro jährlich zu verkraften. Hinzu kommen die mittelbaren Einnahmeausfälle bei den Zuweisungen über den kommunalen Finanzausgleich.
Die Steuerausfälle der öffentlichen Haushalte sind nach dem Regierungsentwurf geringfügig (+640 Mio. Euro) höher als noch im Finanztableau des Referentenentwurfs beziffert (Gemeinden: +92 Mio. Euro). Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Regierungsentwurf die neuen Steuertarife des Konjunkturpakets II berücksichtigt sind, die zum Zeitpunkt des Referentenentwurfs (November 2008) noch nicht bekannt waren. Außerdem wird der absetzbare Höchstbetrag für von Unterhaltsverpflichteten gezahlte Beiträge (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) angehoben.
2. Download und weitere Informationen
Der Regierungsentwurf kann von der Homepage des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de heruntergeladen werden.
Az.: IV/1 921-00