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StGB NRW-Mitteilung 448/1996 vom 20.09.1996
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1996/1997
Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am 27. 08. 1996 den Gesetzentwurf beschlossen. In diesem Gesetzentwurf ist für 1996 eine Einmalzahlung von DM 300,-- vorgesehen. Diese soll allen Bezügeempfängern in aufsteigenden Gehältern gewährt werden. Ausgenommen hiervon sind die Bezieher von Festgehältern (Besoldungsordnung B, Besoldungsordnung R ab R 3). Am 01. 03. 1997, zwei Monate nach den Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes, sollen die Bezüge um 1,3 % erhöht werden. Beamte in den neuen Bundesländern sollen ab 01. 09. 1997 85 statt bisher 84 % der Westbesoldung bekommen. Das Weihnachtsgeld wird bis 1997 auf dem Niveau von 1993 festgeschrieben. Außerdem entfallen für Bundesbeamte die beiden jährlichen arbeitsfreien Tage, die als Ausgleich zur Arbeitszeitverkürzung eingeführt worden waren.
Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums wird der Bund einen Abschlagserlaß veröffentlichen, wonach die Einmalzahlung für 1996 in Höhe von DM 300,-- unter Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes mit den Oktoberbezügen 1996 gezahlt werden kann.
Az.: I/1 043-11-0 wi/gt