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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 28/2011 vom 01.12.2010
Bundesbeteiligung an Hartz IV-Wohnkosten
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist trotz Protestes der kommunalen Spitzenverbände die Bundesbeteiligung an den Kosten für Heizung und Unterkunft im Jahr 2010 auf bundesdurchschnittlich 23,6 % abgesenkt worden. Die Höhe der Bundesbeteiligung richtet sich nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. Die kommunalen Spitzenverbände haben seit langem diese Bemessungsformel als nicht sachgerecht gerügt und eine Anpassung an den tatsächlichen Ausgaben- und Belastungsverlauf der kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung eingefordert. Eine an den Ausgaben gemessene Beteiligungsquote des Bundes müsste im Jahr 2010 bei 35,8 % liegen.
Die Länder hatten den Vermittlungsausschuss angerufen, weil sie ebenfalls mit der vom Bundestag beschlossenen Absenkung der Bundesbeteiligung nicht einverstanden waren. Nachdem der Vermittlungsausschuss seine Beratungen am 10.11.2010 ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen hatte, hat der Bundesrat am 26.11.2010 Einspruch gegen die Absenkung eingelegt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW hatte die Landesregierung in der letzten Woche auch nochmals aufgefordert, sich im Bundesrat für die kommunalen Interessen einzusetzen. Parallel zu der Bundesratssitzung hatten wir dann auch noch einmal eine Pressemitteilung herausgegeben. Der Deutsche Bundestag hatte ebenfalls am vergangenen Freitag mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen den Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen. Von daher bleibt es nunmehr für das Jahr 2010 endgültig bei einer Absenkung der Bundesbeteiligung auf 23,6 %.
Az.: IV/1 971-02/2