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StGB NRW-Mitteilung 572/2013 vom 04.07.2013
Bundesfreiwilligendienst und zivilgesellschaftliches Engagement
Nach Mitteilung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist der Bundesfreiwilligendienst innerhalb kürzester Zeit auf eine große Akzeptanz in der Gesellschaft gestoßen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, die Kontingentierung der Stellen im Bundesfreiwilligendienst aufzuheben, um allen Interessierten das zivilgesellschaftliche Engagement zu ermöglichen. Der Dienst stoße bei allen Beteiligten auf großen Zuspruch und sei so erfolgreich, dass die vorhandenen Stellen bei Weitem nicht ausreichten.
Die allgemeine Kontingentierung und der damit immer wieder verbundene temporäre Einstellungsstopp würde die kommunalen Verwaltungen, Träger und Einsatzstellen vor große Probleme stellen. Das Kontingent bremse den weiteren Erfolg des Freiwilligendienstes als wichtigstes zivilgesellschaftliches Instrument aus. Die anhaltende Kontingentierung auf 35.000 Plätze jährlich führe dazu, dass die kommunalen Träger und Einsatzstellen keine Planungssicherheit mehr hätten. Den Freiwilligen würde außerdem die Flexibilität genommen, sich bei der persönlichen Lebensplanung oder in beruflichen Umbruchsituationen kurzfristig orientieren zu können.
Darüber hinaus vertreten die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene die Auffassung, dass eine inhaltliche Kopplung des Bundesfreiwilligendienstes an den Jugendfreiwilligendienst nicht länger sinnvoll erscheine, da der Bundesfreiwilligendienst als altersübergreifendes Modell für alle Einsatzbereiche und einer Teilzeitmöglichkeit konzipiert sei.
Az.: III/2 820-7