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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 337/2009 vom 04.06.2009
Bundesrechnungshof zur Mittelverwendung im Konjunkturpaket II
Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Prof. Dr. Dieter Engels, hat sich am 30. Mai 2009 in einem Interview im Deutschlandradio Kultur zur Prüfung der Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II geäußert. Demnach vertraut der Bundesrechnungshof bei der Verwendung der Mittel auf das Gespür der Kommunen. Sie könnten am besten beurteilen, was notwendig ist und was nicht. Die Prüfung des Bundesrechnungshofes werde sich auf Stichproben beschränken.
Engels äußerte, dass der Bundesrechnungshof nicht dazu berufen sei, seine Bewertungen an die Stelle der örtlichen Bewertungen zu setzen. Insofern räumte Engels den Kommunen einen großen Beurteilungs- und Ermessensspielraum ein. Wichtig sei vor allem, dass die Kommunen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die bisher nicht in den Haushaltsplänen verankert waren.
Aufgabe des Bundesrechnungshofes sei es auch nicht, einzelne Kommunen zu prüfen. Vielmehr bestehe die Aufgabe des Bundesrechnungshofes darin, den Bundesminister der Finanzen (BMF) zu prüfen. Das BMF müsse letztlich sicherstellen, dass die Gelder aus dem Konjunkturpaket II gesetz- und zweckmäßig verwendet werden. Sollte der Bundesrechnungshof auf vom Gesetz abweichende Fälle aufmerksam werden, hätte er dem BMF Bericht zu erstatten; dieser müsse dann die entsprechenden Maßnahmen ergreifen.
Engels räumte weiter ein, dass trotz der Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen nicht alles lückenlos kontrolliert werden könne. „Wir können selbstverständlich nicht alle Kommunen und alle Verwaltungsträger daraufhin überprüfen, ob sie rechtmäßig handeln oder nicht. Wir müssten sonst etwa 12.000 bis 13.000 Gemeinden untersuchen, und das können wir mit unserem Personalapparat nun weiß Gott nicht.“, sagte Engels. Aus dem eigenen Personalkörper des Bundesrechnungshofes seien 35 Prüfer zusammengezogen worden, die sich mit der Prüfung der Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket II befassen werden. Die Prüfung werde sich auf Stichproben beschränken; auch gezielten Hinweisen werde natürlich nachgegangen. „Das nennen wir Risikomanagement, das schon ziemlich sicherstellt, dass wir Dinge, die schief laufen, auch entdecken würden.“, so Engels. Das Prüfungskonzept stehe. In der nächsten Woche gebe es ein Treffen mit Vertretern der Landesrechnungshöfe.
Engels betonte weiter, dass vieles auf den Einzelfall ankäme. „Ist der Flüsterasphalt dort gelegt, wo beispielsweise viele, viele Menschen leben und vom Straßenlärm betroffen sind, dann kann so etwas nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich und sinnvoll sein. Ist es eine Straße, die in einer Landschaft liegt, wo kaum Menschen sind, dann kann es eine überflüssige Sache sein.“
Prinzipiell zeige sich aber, dass die Kommunen mit dem zusätzlichen Geld Probleme lösten, die es schon länger gebe. Als Beispiele nannte Engel Kindertagesstätten und Schulen. „Da sehen wir doch, dass die meisten Kommunen in diese Richtung gehen und nicht gerade an die Verschönerung des Schwimmbades denken.“
Az.: IV/1 900-11