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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 213/2009 vom 11.03.2009
Bundesregierung und Kommunalverbände wollen Flächeninanspruchnahme reduzieren
Am 09. Februar 2009 trafen sich die kommunalen Spitzenverbände mit Vertretern der Bundesregierung zu einem Gespräch über die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Dabei vereinbarten die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesregierung angesichts einer immer noch täglichen Flächeninanspruchnahme von rund 113 Hektar für Siedlung und Verkehr eine engere Zusammenarbeit.
Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene betonten jedoch zugleich, dass die Planungshoheit der Städte und Gemeinden gewahrt werden müsse. Auch müssten die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, insbesondere zwischen wachsenden und schrumpfenden Regionen, bei dem gemeinsamen Ziel einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme berücksichtigt werden.
Weiter forderten die kommunalen Spitzenverbände die Bundesregierung und insbesondere die Statistiker auf, die bisher maßgeblich quantitativen Zahlen über die Flächeninanspruchnahme durch eine stärkere qualitative Differenzierung zu ersetzen. So könne es nicht sein, dass Ausgleichs- und Ersatzflächen, mit denen die Natur und Landschaft aufgewertet würde, zur „Flächeninanspruchnahme“ zählen.
Die kommunalen Spitzenverbände sahen das eigentliche Problem in der Mobilisierung von Innenbereichsgrundstücken in den Städten und Gemeinden. Hier müsse die Förderung der Innenstädte und Ortskerne, aber insbesondere auch der Dörfer im ländlichen Raum durch die verschiedenen Programme von Bund, Ländern und Kommunen im Hinblick auf eine Innenentwicklung verstärkt werden.
Auch könne die gesetzliche Einführung eines einfach handhabbaren sogenannten zonierten Satzungsrecht im Grundsteuerrecht, wonach es den Kommunen erlaubt würde, baurechtlich bebaubare, aber unbebaute Grundstücke mit einem höheren Hebesatzrecht zu belegen, zu einer Baulandmobilisierung im Innenbereich der Städte und Gemeinden führen. Die Bundesregierung sagte zu, eine derartige Einführung zu prüfen.
Ein zwischen den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene und der Bundesregierung zu der Gesamtthematik abgestimmtes gemeinsames Positionspapier ist im Folgenden wiedergegeben:
1. Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist es, die Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr bis 2020 auf 30 ha pro Tag zu senken. Die Bundesregierung und die kommunalen Spitzenverbände sind sich darüber einig, dass die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu den großen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung zählt.
2. Hierfür sind weiterhin verstärkte Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich. Mögliche Maßnahmen sind u.a.:
- eine verstärkte Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden, die Revitalisierung von Brachflächen, die Nutzung leergefallener Bausubstanz sowie eine angemessene Nachverdichtung,
- die konsequente Anwendung der mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte verbesserten Möglichkeiten,
- die Prüfung, wie die Rahmenbedingungen für eine stärkere Nutzung von Freiflächen (Konversionsgrundstücke/Bahn etc.) im Rahmen der vorhandenen haushaltsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben (z. B. BImA-Errichtungsgesetz) verbessert werden können,
- die Ausrichtung finanzpolitischer Rahmenbedingungen auf eine sparsame Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen,
- die Verstetigung und stärkere Nutzung der Förderprogramme des Bundes und der Länder (Städtebauförderung und Stadtumbau, Gemeinschaftsaufgaben zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sowie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur),
- eine verstärkte interkommunale und regionale Zusammenarbeit zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- die Fortsetzung des Diskussionsprozesses mit allen beteiligten Akteuren darüber, wie die Flächeninanspruchnahme signifikant reduziert werden kann.
3. Die Perspektiven für eine weitere Zusammenarbeit von Bund und kommunalen Spitzenverbänden zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme werden künftig zwischen der Bundesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden in Gesprächen auf Fachebene konkretisiert.
Az.: II/1 615-07