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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 448/2005 vom 10.05.2005
Bundesregierung zu LKW-Ausweichverkehr
Im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung darüber informiert, dass aussagekräftige Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu Verkehrsverlagerungen aufgrund der Einführung der Maut-Gebühr für LKW voraussichtlich erst im Herbst 2005 vorliegen werden. Die Auswertung der Daten der automatischen Datenzählstellen erfasse etwa 1.300 Dauerzählstellen an Bundesfernstraßen, von denen ca. 600 auf den Autobahnen angeordnet seien. An diesen Stellen, die in der Regel repräsentativ für längere Straßenzüge seien, werde die Verkehrsentwicklung im Vorher-Zeitraum bis 31.12.2004 mit derjenigen ab 1.1.2005 verglichen.
Zu straßenbeschränkenden Anordnungen bzw. Umleitungen im Hinblick auf Ausweichverkehre weist die Bundesregierung darauf hin, dass unter den Voraussetzungen, dass die besonderen örtlichen Verhältnisse zu einer außergewöhnlichen Gefahrenlage und zwar entweder für die Sicherheit oder Ordnung oder für die Wohnbevölkerung hinsichtlich Lärm und Abgasen führen, die Straßenverkehrsbehörden der Länder gem. § 45 StVO Anordnungen für die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken treffen könnten. Hierbei eröffne sich den Verkehrsbehörden eine Reihe denkbarer Handlungsmöglichkeiten wie insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen für LKW-Verkehr, Nachtfahrverbote und Umleitung des Schwerlastverkehrs auf geeignete Ausweichstrecken. Die Anordnung derartiger konkreter einzelfallbezogener Maßnahmen der Gefahrenabwehr habe die Straßenverkehrsbehörde von Amts wegen zu prüfen.
Schließlich hält die Bundesregierung fest, dass ebenso wie auf Bundesfernstraßen auch auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Gebühren zur Erzielung von Einnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs aufgrund einer speziellen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage erhoben werden könnten.
Az.: III 642 - 10