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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 373/2017 vom 04.05.2017
Bundesstadtentwicklungsbericht 2016 veröffentlicht
Das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 den Stadtentwicklungsbericht 2016 beschlossen. Der Bericht wird alle vier Jahre vorgelegt. Er steht in diesem Jahr unter der Überschrift „Gutes Zusammenleben im Quartier“. Der Stadtentwicklungsbericht 2016, der die aktuelle Situation der Städte und Gemeinden beschreibt sowie die Aktivitäten des Bundes im Bereich der Stadtentwicklungspolitik dokumentiert, steht im Internet unter nachfolgendem Link zum Download bereit: www.bmub.bund.de/N54149 .
Die Bundesregierung hat neben der Veröffentlichung des Stadtentwicklungsberichts 2016 hervorgehoben, dass sie in dieser Legislaturperiode (2014 bis 2017) ihre Investitionen in die Stadtentwicklung auf insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro verstärkt hat. Dazu zählen neben den Städtebauförderprogrammen auch die Nationalen Projekte des Städtebaus, das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur sowie der Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“. In der vergangenen Legislaturperiode waren es noch rund zwei Milliarden Euro.
Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder und Kommunen werden in dieser Legislaturperiode damit rund 8,9 Milliarden Euro für städtebauliche Investitionen zur Verfügung gestellt. Experten gehen davon aus, dass ein Euro Finanzhilfe der Städtebauförderung des Bundes und der Länder das Siebenfache an weiteren privaten und öffentlichen Investitionen anstößt.
Der DStGB hat vor diesem Hintergrund angemahnt, die Städtebauförderung des Bundes und der Länder auch in Zukunft auf einem hohen Niveau fortzusetzen. Auch die Investitionen des Bundes in die soziale Stadt- und Quartiersentwicklung sind aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Wie auch im Falle der Städtebauförderung gilt es hier, die konkreten Förderbedingungen praxisgerecht und für die antragstellenden Kommunen handhabbar auszugestalten.
Nach Auffassung des DStGB muss zudem der Ansatz, das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ auszubauen, in Zukunft weiterverfolgt werden. Es ist richtig, die Kommunen in ländlichen Räumen darin zu unterstützen, ihre Versorgungsfunktionen dauerhaft, bedarfsgerecht und auf einem hohen Niveau für die Bevölkerung der gesamten Region zu sichern und zu stärken. In diesem Jahr stellt der Bund 70 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen bereit und damit knapp 30 Prozent mehr als im Jahr 2013.
Az.: 20.2.1-001/002 gr