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StGB NRW-Mitteilung 11/2024 vom 29.01.2024
Bundestag beschließt Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen (BT-Drs. 20/9044). Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu erleichtern bzw. zu beschleunigen. Konkret wird eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf, statt bisher acht Jahren ermöglicht. Beim Vorliegen besonderer Integrationsleistungen ist sogar die Einbürgerung nach drei Jahren denkbar. Die Mehrstaatigkeit soll generell hingenommen werden.
Welchen Personen soll der Zugang erleichtert werden?
· Die Mehrstaatigkeit wird ermöglicht. Zugewanderte, die sich als Deutsche fühlen, aber den Bezug
zu ihrem Herkunftsland nicht vollständig kappen wollen, können ihre bisherige Staatsangehörigkeit
behalten.
· Zugewanderte erhalten Anreize für gute Integrationsleistungen. So werden die
Voraufenthaltszeiten vor der Einbürgerung von bisher acht auf fünf Jahre beziehungsweise bei
besonders guter Integration auf drei Jahre verkürzt.
· Um die Bildungschancen zu verbessern, erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer
Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren
rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
· Der Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit wird für ehemalige Gastarbeiter erleichtert. Künftig
sollen mündliche Sprachkenntnisse ausreichen. Ein Einbürgerungstest ist nicht mehr erforderlich.
Welchen Personen wird der Zugang verwehrt?
· Voraussetzung für den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit ist das Bekenntnis zur
freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.
· Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung bei Mehrehen oder Missachtung der Gleichberechtigung von
Mann und Frau.
· Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn antisemitische, rassistische oder sonstige
menschenverachtend motivierte Handlungen vorgenommen worden sind, die mit der
Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.
Anmerkung des StGB NRW und des DStGB
Ob die deutsche Staatsangehörigkeit „verschleudert“ wird, wird unterschiedlich gewertet. Denn Menschen mit besonderen Integrationsleistungen erhalten schneller den Zugang als andere Zuwanderer. Zudem wird der Zugang in anderen Einwanderungsländern schneller ermöglicht. Für die Beschleunigung spricht u.a., dass viele Menschen den Wunsch haben, wählen zu gehen und sich aktiv in gesellschaftliche Fragen einzubringen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist hierfür – auch mit Blick auf den Selbstwert – eine wichtige Voraussetzung. Wichtig ist jedoch, dass die Ausländerbehörden auch tatsächlich die Kapazitäten haben, Anträge zeitnah zu bearbeiten und die Integrationsleistung überprüfen zu können. Dies erscheint aufgrund der aktuellen Situation eher unsicher. Gerade wegen der Verkürzung der Wartezeit wird es einen deutlichen Anstieg der Antragsteller geben, die die kommunalen Einbürgerungsbehörden belasten wird. Entsprechende Digitalisierungsverfahren müssen dementsprechend kurzfristig beschafft werden. Hinzukommt, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Kommunen ausreichend geschult werden müssen, um Bescheide rechtssicher zu erlassen und Widersprüche zu reduzieren.
Die vollständige Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist zu finden unter:
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts.
Quelle: DStGB Aktuell 0324 vom 19.01.2024
Az.: 16.0.2-001/004