Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 666/2017 vom 02.10.2017

Bußgeld der EU-Kommission im Lkw-Kartell gegen Scania

Auch die schwedische VW-Tochter Scania muss im Zusammenhang mit dem sog. Lkw-Kartell nach einer Entscheidung der EU-Kommission nunmehr eine Strafe zahlen. Das Unternehmen hat zusammen mit fünf anderen Herstellern die Preise für Lastwagen 14 Jahre lang abgesprochen, teilte die EU-Kommission am 27.09.2017 in Brüssel mit. Zudem sei ausgemacht worden, die Kosten für die Entwicklung neuer Technologien zur Emissionsbegrenzung an die Kunden weiterzugeben. 

Die Kommission hatte mit den übrigen Beteiligten — Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault — bereits im Jahr 2016 einen Vergleich geschlossen. Die Unternehmen hatten sich zur Zahlung einer Strafe von insgesamt knapp 2,93 Milliarden Euro bereit erklärt, was zu dem Zeitpunkt die höchste von den europäischen Wettbewerbshütern je verhängte Geldbuße war. MAN war als Hinweisgeber durch die sogenannte Kronzeugenregelung straffrei geblieben. Auch bei anderen Beteiligten waren die Strafen aufgrund des kooperativen Verhaltens im Verfahren reduziert worden. 

Lediglich Scania hatte sich gegen einen Vergleich entschieden, weshalb das Verfahren durch die Kommission hier weiter verfolgt wurde. Möglicherweise wird sich das Unternehmen gegen die nunmehr verhängte Strafe von rund 880 Millionen Euro vor dem Europäischen Gerichtshof wehren.

Az.: 21.1.4.7-001/001

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