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StGB NRW-Mitteilung 649/2013 vom 03.09.2013
Deutsche Energie-Agentur zur Notwendigkeit einer EEG-Reform
Der Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur (Dena), Stephan Kohler, hat in einem Interview gegenüber dem Handelsblatt für eine Abschaffung des EEG in seiner heutigen Form plädiert und gleichzeitig Grundlinien für ein Konzept einer EEG-Reform vorgestellt. Danach soll sich der Zubau der erneuerbaren Energien künftig an den vorhandenen Leitungskapazitäten orientieren. Zur Senkung der EEG-Förderkosten soll der Bau von EEG-Anlagen ausgeschrieben und der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien zugunsten der Direktvermarktung abgeschafft werden.
Nach dem Konzept von Kohler ist eine Synchronisierung des Netzausbaus mit dem Zubau von EEG-Anlagen vorgesehen. Dazu sollen die Netzbetreiber zunächst bekannt geben, wann und wo mit dem Ausbau von Leitungskapazitäten zu rechnen ist. Abhängig davon soll der Bau neuer Windräder oder Photovoltaikanlagen ausgeschrieben werden. Der Betreiber mit dem günstigsten Angebot soll den Zuschlag erhalten.
Gleichzeitig soll der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien fallen. Dieser Vorrang garantiert die Einspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energien vor allen anderen Erzeugungsarten. Schließlich sollen die Produzenten des Stroms aus neuen EEG-Anlagen spätestens im Jahr 2020 direkt ihren Strom an der Strombörse vermarkten. Kohler rechnet damit, dass durch diesen Druck zur Selbstvermarktung nicht nur die Vergütungen sinken, sondern dass auch innovative Dienstleister auf den Markt kommen werden.
Der Vorschlag von Kohler ist zu begrüßen, denn er zielt darauf ab, die Förderung von EEG-Anlagen kosteneffizienter zu gestalten und die Integration von Strom aus erneuerbaren Energien in den Markt zu verbessern. Dabei setzt Kohler auf marktwirtschaftliche Instrumente, wie die Direktvermarktung des Stroms aus EEG-Anlagen und einen Ausschreibungswettbewerb, an dem sich die Betreiber von EEG-Anlagen beteiligen müssen. Indem sich der Zubau an den Leitungskapazitäten orientieren soll, findet zudem eine Mengensteuerung statt. Dadurch kommt es zudem zu weniger Überlastungen in den Netzen, zu geringeren volkswirtschaftlichen Gesamtkosten sowie zu einer steigenden Rentabilität an hocheffizienten, flexiblen Gaskraftwerken, die für den Erhalt der Versorgungssicherheit in Deutschland dringend erforderlich sind.
Inhaltlich greifen Kohlers Vorschläge auf Elemente der Gutachten des VKU bzw. von MVV Energie für ein neues Energiemarktdesign zurück. Der VKU hat für die künftige EEG-Förderung ebenfalls einen (regionalen) Ausschreibungswettbewerb um Investitionskostenzuschüsse für EEG-Anlagen vorgeschlagen. MVV verfolgt dagegen einen dreistufigen Ansatz, der von der Direktvermarktung des EEG-Stroms über technologie-spezifischen zu technologie-offenen Auktionen führen soll.
Az.: II/3 811-00/8