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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 219/2013 vom 26.03.2013
Deutscher Tourismuspreis 2013
Der Wettbewerb um den Deutschen Tourismuspreis 2013 hat begonnen. Der Wettbewerbsaufruf richtet sich ausdrücklich auch an Städte und Gemeinden.
Der Deutsche Tourismuspreis wird jährlich vom Deutschen Tourismusverband (DTV) ausgeschrieben. Gesucht werden innovative, kreative und professionell umgesetzte Maßnahmen, Produkte und Konzepte, also:
- Serviceangebote
- Kooperationsmodelle
- Finanzierungskonzepte
- Marketingkampagnen
- Mobilitätsangebote
- Veranstaltungen
- oder andere Projekte und Ideen.
Die Beschreibung ist bewusst offen gehalten. Die Wettbewerbsbeiträge müssen zwischen dem 01. Oktober 2011 und dem 01. Mai 2013 auf dem deutschen Markt eingeführt worden sein.
In die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge geht zur Hälfte der Grad der Innovation ein, zu je einem Siebentel die Qualität und Kundenorientierung und mit je zehn Prozent die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
Die Bewerbung muss bis zum 14. Juni 2013 beim Deutschen Tourismusverband eingegangen sein. Zur Teilnahme am Wettbewerb sind eine Registrierung unter www.dtv-kundencenter.de und die Entrichtung einer Teilnahmegebühr erforderlich. Für Mitglieder und indirekte Mitglieder des DTV beträgt die Teilnahmegebühr 239,- Euro (zzgl. MwSt.). Städte und Gemeinden, die Mitglied eines Mitgliedsverbandes des DStGB sind, sind indirekte Mitglieder des DTV. Nach der Registrierung erhalten die Bewerber Zugang zu einem pass-wortgeschützten Onlinebereich. Ein Onlinefragebogen leitet Schritt für Schritt durch die Bewerbung.
Weitere Informationen zu den Wettbewerbsbedingungen, den Kriterien und dem Ablauf sind erhältlich unter www.deutschertourismuspreis.de. Ansprechpartnerin für Fragen zum Wettbewerb beim Deutschen Tourismusverband ist Silke Heck, Tel. 030/856 215 -140 oder heck@deutschertourismusverband.de.
Az.: III/1 470-30