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StGB NRW-Mitteilung 100/2005 vom 06.01.2005
DStGB zur Eingliederungshilfe für Behinderte
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert angesichts der dramatisch steigenden Kosten bei der Eingliederungshilfe für Behinderte ein Leistungsgesetz des Bundes für diesen Personenkreis. Es handelt sich nach seiner Auffassung um eine gesamtstaatliche Aufgabe, die die Kommunen überfordert. Zuverlässige Hilfe für diese Menschen (2003 waren es 600.000 Personen) müsse bundeseinheitlich gesichert werden. Die Hilfe für diese Menschen sei wichtiger als weitere Steuerentlastungen.
Die größte Kostenexplosion bei den Sozialausgaben verzeichnen die Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Behinderte. Zwischen 1991 (damals nur etwa 270.000 Personen) und 2003 stiegen die Leistungen für Behinderte jährlich um plus 8,5 % von vier Milliarden Euro auf fast 11 Milliarden Euro an. 43 % aller kommunalen Sozialhilfeleistungen werden heute für Behinderte aufgewendet. Zum Vergleich: Der jährliche Einnahmezuwachs der Kommunen bei den Steuern in den vergangenen zehn Jahren wurde fast ausschließlich für die Kostensteigerungen bei den Eingliederungshilfen verwandt.
Az.: III 856