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StGB NRW-Mitteilung 704/2008 vom 03.11.2008
DStGB zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Der Deutschen Städte- und Gemeindebundes beobachtet mit Sorge den erneuten Anstieg der Kosten der kommunal finanzierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2007 um knapp 450 Mio. € auf 3,5 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anstieg um 12,7 % gegenüber dem Vorjahr.
Mittlerweile beziehen rund 733.000 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Hilfebezieher um rund 51.000 Personen (+ 7,4 %) angewachsen. Seit dem ersten Erhebungsstichtag Ende 2003 als noch rund 439.000 gemeldet waren, hat sich die Zahl um rund 294.000 (+ 67%) erhöht. Überproportional angestiegen sind die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese haben sich seit der Einführung im Jahr 2003 beinahe verdreifacht und liegen bei 3,5 Mrd. Euro.
Ein Hauptgrund für die steigende Zahl der Grundsicherungsempfänger liegt darin, dass viele Menschen aufgrund von Einschnitten in vorgelagerten Sicherungssystemen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt mit Rentenbezügen zu bestreiten. Der Bund dürfe sich hier nicht aus der Verantwortung zurückziehen und die finanziellen Folgen der wachsenden Empfängerzahl im Wesentlichen auf die Kommunen abwälzen“, so der DStGB.
Az.: III 810-12