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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 159/2005 vom 11.02.2005
Dynamischer Verweis in Hundesteuersatzung
Das OVG Münster hat im Urteil vom 25.11.2004 - Az.: 14 A 2973/02 - entschieden, dass im Zusammenhang mit der erhöhten Besteuerung gefährlicher Hunde ein dynamischer Verweis in der Hundesteuersatzung auf die Rasseliste der Landeshundeverordnung unzulässig sei. Die in Rede stehende Hundesteuersatzung enthielt keine eigene Bestimmung der Hunde, für die die erhöhte Hundesteuer erhoben werden sollte, sondern verwies auf § 2 Landeshundeverordnung NRW und auf die Rasseliste in Anlage 1 der Landeshundeverordnung NRW in der jeweils geltenden Fassung. In dieser Verweisung sah das OVG einen Verstoß gegen die nicht übertragbare Satzungsbefugnis des Rates gem. § 41 Abs. 1 Buchst. f) GO NRW. Der Rat habe in unzulässiger Weise seine Regelungsmacht für den Steuertatbestand der nach Rassemerkmalen höher zu besteuernden Hunde auf den Verordnungsgeber des Landes übertragen.
Das Urteil kann im Intranet-Angebot des Verbandes unter Fachinfo & Service, Fachgebiete, Finanzen und Kommunalwirtschaft, Kommunale Aufwandsteuern, Hundesteuer abgerufen werden.
Az.: IV/3 933-01