Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 201/2001 vom 05.04.2001
Einbürgerung von Kindern
Die Ende Dezember 2000 abgelaufene Frist zur Einbürgerung von Kindern ausländischer Bürger wurde nun um 2 Jahre verlängert. Das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom Juli 1999 sieht die erleichterte Einbürgerung für Minderjährige vor, die nach dem 01.01.1990 geboren sind. Bisher wurde möglicherweise wegen der hohen Gebühr von 500,- DM für die Kindereinbürgerung von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht. Die Gebühr ist nunmehr auf 100,- DM gesenkt worden. Dieser Satz soll generell für die Einbürgerung Minderjähriger gelten.
Az.: I/2 111-01