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StGB NRW-Mitteilung 105/2006 vom 23.01.2006
Empfehlung zur Anerkennung des Basistelefons
Der Projektbeirat zur Begleitung und Bewertung des Pilotversuches Basistelefon, bestehend aus Vertretern der Bundesnetzagentur, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Länderarbeitskreis Telekommunikation, Informationswirtschaft, Post, Verbraucherschutzverbänden sowie der Deutschen Telekom AG, empfiehlt dem Präsidium der Bundesnetzagentur, dem Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie dem Länderarbeitskreis Telekommunikation, Informationswirtschaft, Post, das Basistelefon als geeignet zur Erfüllung der Infrastrukturverpflichtung gem. § 78 Abs. 2 Nr. 4 TKG zu betrachten.
Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände erfüllt der Funktionsumfang des Basistelefons die Anforderungen des Telekommunikationsuniversaldienstes an öffentliche Fernsprecheinrichtungen.
Nach einem umfangreichen Pilotversuch mit insgesamt 14824 im Einvernehmen mit den Belegenheitskommunen aufgestellten Basistelefonen kam der Projektbeirat zu dem Ergebnis, dass die Geräte im Funktionsumfang den öffentlichen Telefonstellen in herkömmlicher Endgeräteausführung entsprechen. Sofern sich die oben genannten Gremien dem Votum des Projektbeirates anschließen, bleibt die gegenwärtige Infrastruktur öffentlicher Fernsprechstandorte dauerhaft erhalten. Für diesen Fall wird der DStGB die Entscheidungskriterien des Projektbeirates sowie die Funktionen des Basistelefons in einer umfassenden Dokumentation aufbereiten.
Az.: III 460 - 09