Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 353/2009 vom 03.06.2009

Empfehlungen zum Kinderschutz

Die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund haben anlässlich der Anhörung zum Kinderschutzgesetz am 25.05.2009 vor dem Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin „Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards in den Jugendämtern bei Gefährdung des Kindeswohls“ gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge veröffentlicht. Hiermit sollen die Jugendämter durch praktische Hinweise für potenzielle Fälle von Kindeswohlgefährdungen dabei unterstützt werden, ihren Schutzauftrag wahrzunehmen. Die Empfehlungen konzentrieren sich auf den Bereich der Hilfen durch Intervention und beschreiben Verfahrensstandards mit dem Ziel, bei Verdachtsfällen das Kindeswohl in bestmöglicher Weise zu sichern.

Die Empfehlungen können unter www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/2009/mai/gutachten.2009-05-20.0221447297 abgerufen werden.

Az.: III/2 717

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