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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 342/2017 vom 17.05.2017
Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“
Der 28. Erfahrungsaustausch „Anstalt des öffentlichen Rechts“ fand am 26. April 2017 auf Einladung von Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Urte Lickfett, PKF Fasselt Schlage, Wirtschaftsprüfung & Beratung, in Duisburg statt.
Die Sitzung ist konstruktiv verlaufen und war mit rund 40 Teilnehmern gut besucht. Nach der Begrüßung durch Hauptreferentin Anne Wellmann, Städte- und Gemeindebund NRW, stellte Frau Lickfett die Tätigkeitsschwerpunkte von PKF Fasselt Schlage, Wirtschaftsprüfung & Beratung vor.
Der erste Vortrag befasste sich mit dem Thema „Compliance in Kommunalunternehmen“. Wirtschaftsprüfer Rüdiger Tüscher, PKF Fasselt Schlage, berichtete über die in der Praxis wichtigsten Bereiche, in denen Compliance-Ansätze zum Tragen kommen. Compliance umfasse die Einhaltung von Regeln. Hierzu zählten u. a. Gesetze, Verträge und unternehmensinterne Richtlinien, wobei Compliance-Management als Risikomanagement zu verstehen sei. Voraussetzung zur Einrichtung eines Compliance-Programms sei zunächst die Analyse und Bewertung von Risiken. Die wichtigsten Bereiche seien Korruption in Sicht aktiver Bestechung und passiver Bestechung (Bestechlichkeit), das Kartell- und Wettbewerbsrecht, die Außenwirtschaft, der Umweltschutz sowie der Datenschutz. Geschäftsschädigende Handlungen bärgen hohe Reputations- sowie wirtschaftliche Risiken (Geldbußen, Vermögensabschöpfungen, Ausschluss vom Wettbewerb, Schadensersatzansprüche) sowie hohe persönliche Risiken der Unternehmensorgane durch persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.
Thema des zweiten Vortrags war die „Erstellung eines IT-Sicherheitskonzepts“. Mario Könning, Interkommunaler Datenschutzbeauftragter des Zweckverbandes KAAW, Ibbenbüren, gab einen Überblick über die wichtigsten zu treffenden Maßnahmen zur Etablierung eines IT-Sicherheitskonzepts. Die Anstalten des öffentlichen Rechts seien ebenso wie die Kommunen gem. § 10 Abs. 3 Datenschutzgesetz NRW zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts verpflichtet. Vor Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen müsse zunächst der Ist-Zustand im Unternehmen ermittelt werden durch einen sog. Basissicherheits-Check, dessen Ergebnisse einer Bewertung unterzogen würden nach Priorität, Aufwand und Kosten sowie empfohlener Umsetzungsmaßnahmen. Sodann folgten die Ermittlung des bestehenden Restrisikos im Rahmen einer Risikoanalyse und die Integration fehlender IT-Sicherheitsprozesse in der Kommune bzw. AöR.
Im Anschluss daran referierte stellvertretender Sachbereichsleiter Uwe Schielke, Kommunal Agentur NRW, Düsseldorf, zum Thema „Aufbau und Nutzen von Stellenbeschreibung und Stellenbewertung“. Die Erstellung und Aktualisierung von Stellenbeschreibungen bedeute einen formalen Aufwand. Durch die universelle Nutzung der Inhalte könnten jedoch Prozesskosten bzw. der Verwaltungsaufwand für die Arbeitsorganisation und Aufgabenabgrenzung, Kapazitätsplanung, Leistungskontrolle und Leistungsprämierung, Stellenausschreibungen anteilig gesenkt werden. Insbesondere werde die Basis einer strukturierten Fortbildungsplanung und Personalentwicklung (Quantität und Qualität) geschaffen und sei für ein vorausschauendes Personalmanagement nützlich.
Sachbereichsleiterin Claudia Koll-Sarfeld, Kommunal Agentur NRW, Düsseldorf, gibt einen Sachstandsbericht zum Thema „Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten“. Der Hauptanteil der Einsätze zur Beseitigung von Ölverunreinigungen liege bei Straßen in kommunaler Baulast. In der Regel sei das Ausrücken von Einsatzkräften erforderlich, weil allein anhand der Meldung keine Einschätzung der Gefährdungslage vorgenommen werden könne. Die Alarmierungszeiten seien bei der Feuerwehr am kürzesten. Jedoch müsse über eine frühzeitige Einbindung des originär zuständigen Straßenbaulastträgers und damit eine Entlastung der Feuerwehr z.B. durch Ausrücken mit reduzierter Einsatzstärke nachgedacht werden. Geplant sei der Abschluss von Rahmenverträgen mit Reinigungsunternehmen durch den Landesbetrieb Straßenbau, an den sich die Kommunen und Kreise anschließen könnten. Die Ergebnisse einer entsprechenden Ausschreibung würden für Herbst 2017 erwartet.
Im Mittelpunkt der sich anschließenden lebhaften Diskussion standen schließlich Fragen zu Vergabeverfahren sowie zur Kompetenzabgrenzung zwischen AöR und Trägerkommune.
Die Vorträge der Herren Tüscher, Könning, Schielke und von Frau Koll-Sarfeld sind im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Anstalt des öffentlichen Rechts abrufbar.
Der nächste Erfahrungsaustausch findet auf Einladung von Herrn Geschäftsführer Markus Esch, Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, am 18. Oktober 2017, in Krefeld statt.
Az.: 28.0-003/003